DHV

Wahlfreiheit des Geburtsortes ist ein Frauenrecht!

  • Am Internationalen Frauentag am 8. März gingen Frauen für ein zentrales Recht auf die Straße: Die Wahlfreiheit des Geburtsortes.

  • Zum Internationalen Weltfrauentag am 8. März fordert der Deutsche Hebammenverband (DHV): Schwangere Frauen müssen selbst entscheiden können, wo und wie sie ihr Kind zur Welt bringen möchten. Diese Wahlfreiheit ist ein zentrales Frauenrecht, das in Deutschland durch das fünfte Sozialgesetzbuch garantiert wird. Dennoch ist es vielerorts in Gefahr. „Die Rahmenbedingungen für Hebammenarbeit verschlechtern sich kontinuierlich – mit fatalen Folgen für die Mütter“, sagt Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes.

    In zahlreichen deutschen Städten gehen Eltern auf die Straße, um für den Erhalt der freiberuflichen Hebammenarbeit zu kämpfen. „Wir sind überwältigt, mit welchem Einsatz sich die Menschen für uns, aber auch für das Recht der Frauen auf freie Wahl ihres Geburtsortes einsetzen“, sagt Martina Klenk. „Ich bin überzeugt: Gemeinsam werden wir die Situation für die Hebammen und die Frauen verbessern!“

    (DHV, 7.3.2014; DHZ 4/2014)

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 01.04.2014