DEGT

Wurzelkanalbehandlung während der Schwangerschaft

Die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie e.V. (DGET) weist darauf hin, dass die Zahnbehandlung bei einer Schwangeren möglichst vermieden werden und nur bei akuten Schmerzen erfolgen sollte. Alle weiteren zahnärztlichen Behandlungen sollten nach Beendigung der Schwangerschaft beziehungsweise Stillzeit erfolgen. Besonders während des ersten Trimesters ist das Kind gefährdet und das Risiko einer Fehlgeburt erhöht. Außerdem kann es zu einer Schädigung des Föten durch Röntgenstrahlen und verwendete Medikamente kommen. Das Problem bei einer Wurzelkanalbehandlung besteht darin, dass das Anfertigen von Röntgenbildern ein wichtiger Schritt ist, um die Qualität der Wurzelkanalbehandlung abschließend beurteilen zu können.

Die DGET empfiehlt eine gründliche zahnärztliche Untersuchung vor einer Schwangerschaft, wodurch das Entstehen von Schmerzen während der Schwangerschaft in vielen Fällen vermieden werden kann.

(Pressemitteilung, 1.4.2015)

Rubrik: Schwangerschaft

Erscheinungsdatum: 16.04.2015