Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Zervixkarzinom-Vorsorge nur noch alle ein bis drei Jahre

Das Zervixkarzinom ist in Deutschland die elfthäufigste Krebserkrankung bei Frauen. Die absolute Zahl der Neuerkrankungen ist in Deutschland, wie in anderen westlichen Ländern seit 1980 um etwa 35 % gesunken. Ursächlich für die Entstehung des Zervixkarzinoms sind Infektionen mit dem Humanen Papillomvirus (HPV). Die Häufigkeit von HPV-Infektionen ist altersabhängig. Es gibt etwa 4.700 Neuerkrankungen pro Jahr, hiervon ein bedeutender Anteil bei jüngeren Frauen.

Seit 1971 gibt es in Deutschland das Angebot der jährlichen Früherkennung mittels eines zytologischen Abstrichs. Dieses wird nun zunehmend durch ein HPV-basiertes Zervixkarzinom-Screening abgelöst.

Mehrere internationale Studien konnten die Überlegenheit dieses Testes im Vergleich zur klassischen Zytologie zeigen. Da diese Vorsorgeuntersuchung jedes Jahr von Millionen Frauen in Anspruch genommen wird, sind die damit verbundenen Kosten von hoher gesundheitspolitischer Relevanz. Fast 50 Jahre nach Einführung der „Vorsorge“ wurden durch die S3-Leitlinie „Prävention des Zervixkarzinoms“ folgende Punkte hinsichtlich der Zervixkarzinom-Prävention neu geordnet:

  • Für Frauen im Alter von 20 bis 35 Jahren: jährliches Screening mit dem klassischen Zytologie-Abstrich nach Papanikolaou
  • Ab dem 35. Lebensjahr bis zum Lebensende: zusätzlich zum zytologischem Pap-Abstrich ein HPV-Test. Der Abstrich wird dann aber nur noch in dreijährigem Intervall durchgeführt.

Alle Frauen sollen weiterhin zur jährlichen gynäkologischen Früherkennungsuntersuchung gehen. Diese Regelung soll laut G-BA-Richtlinien ab 2020 gelten. Das Vorgehen wird sechs Jahre lang durch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) überwacht und analysiert. Nach der darauffolgenden Auswertung wird das Screening dann möglicherweise noch einmal verändert.

Quellen: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen. https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3597/2018-11-22_oKFE-RL_Zervixkarzinom_BAnz.pdf; Leitlinie Prävention des Zervixkarzinoms. Registernummer 015 - 027OL. https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-027OL.html DHZ

 

Rubrik: Medizin & Wissenschaft

Erscheinungsdatum: 19.08.2019