Sachsen-Anhalt

Zu kurze Frist: Hebammenfonds nur minimal genutzt

Das vom Land Sachsen-Anhalt aufgelegte Förderprogramm für freiberufliche Hebammen und Geburtshelfer, die in den Beruf einsteigen oder zurückkehren, ist nach dem Start im November 2019 nur einmal genutzt worden. Die Förderung sieht eine Anschubfinanzierung des Haftpflichtversicherungsbeitrages in Höhe von 5.000 Euro vor und muss nicht zurückgezahlt werden. Für die Antragstellung blieb Hebammen nur wenig Zeit: Die Fördergrundsätze waren Anfang November veröffentlicht worden, der Antrag Mitte des Monats.

Die Vorsitzende des Hebammenverbandes Sachsen-Anhalt, Petra Chluppka, meint dazu: „Die Idee ist gut, die Umsetzung ist daneben gegangen.“ Die kurze Frist für die Antragstellerinnen passe nicht zur Praxis: Da habe eine neue Freiberuflerin nicht gleich eine Geburt, sondern begleite die Frauen zunächst über mehrere Monate. Die quartalsweise Versicherung schließe sie in der Regel erst später ab.

Chluppka wünscht sich, dass der Hebammenfonds weitergeführt wird und ein größeres Spektrum abdeckt. Vorschläge der Hebammen sind etwa Coachings für Hebammenschülerinnen und Klinikteams. Zudem könnte Hebammen bei der gemeinsamen Nutzung von Räumen geholfen werden. Chluppka betonte: „Es geht nicht nur ums Geld“, es gehe auch um die Arbeitsbedingungen.

Die Fortsetzung des Programms kann laut Sozialministerium nicht nahtlos im Jahr 2020 erfolgen, weil noch über den Doppelhaushalt 2020/21 verhandelt werde. Eine Fortsetzung sei aber vorgesehen. 

Quelle: dpa, 14.1.2020

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 15.01.2020