Zugang zur Promotion erweitert
Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) und die Hochschule für Gesundheit (hsg) haben in einer Vereinbarung geregelt, wie qualifizierten HochschulabsolventInnen der Zugang zur Promotion erleichtert wird. Die Nachwuchswissenschaftler der hsg können laut Vereinbarung künftig die zusätzlichen Qualifikationsangebote der RUB nutzen. Bereits seit einem Jahr kooperiert die RUB mit der Hochschule Bochum.
„Da die hsg als Fachhochschule über kein Promotionsrecht verfügt, sind die Doktorandinnen und Doktoranden, die in Forschungsprojekten arbeiten, auf kooperierende Universitäten angewiesen, um promoviert werden zu können“, sagt hsg-Präsidentin Prof. Dr. Anne Friedrichs und fügt hinzu: „Wir freuen uns, dass wir eine Kooperation mit der RUB eingehen können, die für unsere Studierenden nicht nur räumlich gut zu erreichen ist, sondern auch inhaltlich eng verbunden ist.“
(Gemeinsame Presseinformation RUB und hsg, 21.7.2016)