DHZ 11/2023
Kooperative Schwangerenvorsorge

So nah und doch so fern?

Jede Frau kann entscheiden, ob sie die Schwangerenvorsorge von einer Hebamme und einer Gynäkolog:in zusammen oder nur bei einer der beiden Berufsgruppen in Anspruch nehmen möchte. Dennoch wird eine gemeinsame oder vielmehr wechselseitige Betreuung von Seiten der Ärzt:innen immer noch stark kritisiert und wiederholt als Grund für einen Vorwurf des Abrechnungsbetruges dargestellt. Was braucht es, damit Vertrauen in ein effektives Betreuungssystem kommt, das die freie Wahl der Frau in den Mittelpunkt stellt? Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller

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