DHZ 11/2014
Gerichtsreportage | Teil 15

Das Urteil: »Schuldig«

Die 37. Kammer am Landgericht Dortmund hat am 1. Oktober ihr Urteil im Schwurgerichtsprozess verkündet: Sie hat die angeklagte Ärztin und Hebamme des Totschlags durch Unterlassen schuldig gesprochen und hart bestraft. Diese hatte ein Elternpaar bei einer Beckenendlagengeburt betreut, das aus Riga ins Ruhrgebiet gereist war, um seine Tochter in ihrer Praxis auf natürlichem Weg zur Welt zu bringen. Das Kind war am 30. Juni 2008 leblos zur Welt gekommen und verstorben, trotz der Reanimationsbemühungen von Geburtshelferin und Notarzt. Katja Baumgarten

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