DHZ 04/2012
Entwurf für ein neues Patientenrechtegesetz

Die Beweislast wird umgekehrt

Die gesetzlichen Regelungen des Behandlungsvertrages im Referentenentwurf zum neuen „Patientenrechtegesetz“ bringen einige Änderungen mit sich. Hebammen müssen künftig noch stärker auf ihre Informationspflichten und auf die korrekte Dokumentation achten. Matthias Diefenbacher
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