DHZ 08/2017
Interview mit Yvonne Bovermann

Duales Studium – doppelte Chancen

Bis 2020 muss eine EU-Vorgabe in nationales Recht umgesetzt worden sein, wonach die Zulassungs­voraussetzung für die Hebammenausbildung eine zwölfjährige schulische Bildung sein muss, also die Hochschulreife. Hebammen werden ihren Beruf zukünftig an Hochschulen lernen. Wie kann die praktische Ausbildung dabei gewährleitet werden? Yvonne Bovermann setzt sich als Beirätin für den Bildungsbereich im Präsidium des Deutschen Hebammenverbands dafür ein, auch Geburtshäuser und Freiberuflerinnen einzubinden. Susanne Mack

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