DHZ 11/2008
Im Alter unkündbar?
Eine Altersgrenze für Hebammen gibt es nicht. Wer aber als angestellte Hebamme in einer Klinik arbeitet, muss sich unweigerlich darauf einstellen, mit Erreichen eines bestimmten Lebensalters diese Beschäftigung aufzugeben. In erster Linie wird dies durch Arbeits- oder Tarifverträge geregelt.
Patricia Morgenthal
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