DHZ 04/2016

„Kinder-Euthanasie"

Hebammen sollten als Erfüllungsgehilfinnen der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik dienen: Sie waren verpflichtet, behinderte Kinder zu melden und in „Kinderfachabteilungen“ zu überweisen, wo diese ermordet wurden oder verstarben, weil man ihnen eine medizinische Behandlung versagte. Die Hebammen mussten ihr Handeln abwägen zwischen der gesetzlichen Pflicht und der Bindung zu den Menschen in ihrem Bezirk. Wiebke Lisner

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