DHZ 09/2008

Schutzauftrag der Familienhebammen

Das rechtliche Spannungsverhältnis ist offenkundig: Hebammen unterliegen einer beruflichen Schweigepflicht, deren Verletzung strafrechtlich verfolgt werden kann. Andererseits sind die Jugendämter auf Informationen angewiesen, um bei Hinweisen auf Gefährdungen des Kindeswohles die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Patricia Morgenthal
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