DHZ 02/2015

Von Bestelleltern und Tragemüttern

In Deutschland gelten strenge Gesetze zu Eizellspende, Leihmutterschaft und Embryonenspende. Viele Paare weichen daher ins Ausland aus, um sich den Wunsch nach einem eigenen Kind zu erfüllen. Hierbei stellen sich jedoch tiefgreifende rechtliche Probleme bei der Begründung des Eltern-Kind-Verhältnisses. Ulrike Riedel (RA)

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