DHZ 05/2014
Prozesse gegen Hebammen

Wer hat die Entscheidungsmacht?

Überall in Europa laufen Prozesse gegen Hebammen. Ihnen werden Verstöße gegen Richtlinien, Kunstfehler, Totschlag und sogar Mord vorgeworfen – auch wenn sie eindeutig auf Wunsch der werdenden Eltern und auf der Basis derzeit geltender Evidenz gehandelt haben. Die 3. Human Rights in Childbirth Konferenz im belgischen Blankenberge hat zwei gegensätzlichen Denkmodelle in der europäischen Rechtsprechung offenbart. Dr. phil. Katharina Hartmann

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