Leseprobe: DHZ 08/2019
Fernreisen in der Schwangerschaft

Safety first

Ein letztes Mal nur zu zweit in die Sonne fliegen oder die Familie in der Ferne besuchen, bevor das Baby zur Welt kommt – diesen Gedanken haben viele werdende Eltern. Die Urlaubsplanung stellt Schwangere aber vor ganz neue Fragen, da sie nicht nur für ihre eigene Sicherheit sorgen müssen, sondern auch für die ihres ungeborenen Kindes. Wann kann gefahrlos eine Flugreise unternommen werden? Gibt es besondere Risiken? Und wie lange nehmen Fluggesellschaften Schwangere an Bord? Tara Franke,
  • Schwangere sollten den Gurt im Sitzen anbehalten, ihn aber so tief wie möglich – unterhalb des Bauches – anlegen.

MedizinerInnen raten Frauen im ersten Trimenon bisweilen aus Sorge vor einem erhöhten Fehlgeburtsrisiko vom Fliegen ab. Auf die Fertilität und das Fehlgeburtsrisiko scheint sich aber selbst beruflich bedingtes Vielfliegen nicht negativ auszuwirken (Mohan & Nelson-Piercy 2017; Grajewski et al. 2015; dos Santos 2009, Lauria et al. 2006). Auch für eine schlechtere Sauerstoffversorgung des ungeborenen Kindes während des Fluges gibt es bisher keine Belege, heißt es aus der Redaktion Fluggastberatung (siehe Link).

Das erste Schwangerschaftstrimenon kann dennoch für jede Schwangere besondere Herausforderungen bergen: Gestationsbedingte Beschwerden wie Übelkeit, Müdigkeit, Kreislaufschwäche oder erhöhte Ängstlichkeit beispielsweise bei einem turbulenten Flug können verstärkt werden und zumindest die Mutter sehr belasten. Daher raten GynäkologInnen und Fluggesellschaften, eher das zweite Trimenon für eine Flugreise zu nutzen.

In jedem Fall sollte die Schwangere ihren Mutterpass und andere wichtige Befunde immer bei sich tragen – auf Reisen gilt das umso mehr.

 

Schadet die erhöhte Strahlenbelastung?

 

Wer fliegt, ist einer höheren kosmischen Strahlung, der sogenannten Höhenstrahlung, ausgesetzt. Die Strahlenbelastung schwankt je nach Flughöhe, geografischer Breite und Sonnenaktivität. Kann sich diese negativ auf die Gesundheit des Feten auswirken? Gelegenheitsreisende brauchen laut dem American College of Obstetricians and Gynecologists keine Gesundheitsrisiken für sich und das Baby zu befürchten (ACOG 2009). Auch das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz gibt Entwarnung: »Für alle, die nur selten fliegen, zum Beispiel in den Urlaub, ist die zusätzliche Strahlenbelastung durch Höhenstrahlung im Verhältnis zur Jahresdosis gering. Bei der überwiegenden Zahl aller Flüge von und nach Deutschland kann das Risiko einer gesundheitsschädlichen Strahlenwirkung für den Embryo/Fetus vernachlässigt werden.« Die Strahlenbelastung, selbst bei einem Langstreckenflug, liegt weit unter den bedenklichen Grenzwerten (Antony 2017).

Vereinzelt werden an Flughäfen zur Personenkontrolle neue Röntgentechnologien eingesetzt, wie Rückstreuungs-Personenscanner, sogenannte »Backscatter«. In Deutschland sind diese nicht zugelassen. Die Strahlendosis durch diese Geräte ist weitaus niedriger als die Strahlendosis, die beim anschließenden Flug infolge der Höhenstrahlung auf den Körper wirkt. Für Schwangere sind Kontrollen mit Personenscannern daher gesundheitlich unbedenklich (Bundesamt für Strahlenschutz 2016). Allerdings rät das Bundesamt für Strahlenschutz Vielfliegerinnen auf Langstrecken dazu, die Zahl der Flüge möglichst zu reduzieren, da die effektive Dosis und damit der empfohlene Jahresgrenzwert überschritten und die Sicherheit des Feten gefährdet werden könnte. Fluggesellschaften setzen daher schwangere Mitarbeiterinnen meist sicherheitshalber nur noch als Bodenpersonal ein.

 

Druckverhältnisse ändern sich

 

In der Flugkabine herrscht während des Fluges ein Druck wie in 2.000 bis 2.400 Metern Höhe, wodurch die Sauerstoffsättigung des Blutes etwas absinkt. Für das Ungeborene ist dies jedoch unbedenklich, da sein Hämoglobin eine deutlich höhere Affinität zu Sauerstoff hat als das der Mutter. Sollte der Hämoglobinwert im mütterlichen Blut sehr niedrig sein, was aus den Vorsorgeuntersuchungen ersichtlich wäre, kann dies allerdings gegen einen Flug sprechen (Hezelgrave 2011).

Bei Fernreisen gilt, dass der längere Aufenthalt am Reiseziel in bis zu 2.500 m Höhe kein Problem darstellt. Von Übernachtungen ab 3.000 Höhenmetern wird allerdings abgeraten (WHO 2016).

Bei einer gesunden Schwangerschaft sollte die werdende Mutter, wie alle anderen Fluggäste, die üblichen Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Gegen Probleme mit den Ohren beim Starten und Landen hilft ein Druckausgleich im Mittelohr. Hierzu dienen Schlucken, Gähnen oder Kauen und das – Hebammen bestens bekannte – Valsalva-Manöver (auch als »Power-Pressen« bekannt).

 

Infektionsrisiken beachten

 

Vor und nach einer längeren Reise sollte die Schwangere eine gründliche Vorsorgeuntersuchung erhalten (Friedmann et al. 2016, Csorba & Tsikouras 2017; ACOG 2009). Anstehende Vorsorgeuntersuchungen sollten gegebenenfalls auch am Reiseziel möglich sein. Die Frau sollte sich zudem über mögliche Infektionsrisiken wie auch die medizinische Versorgungslage im geplanten Reiseland erkundigen. Eine Schwangerschaft senkt die Immunabwehr, daher besteht ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen wie Malaria oder Hepatitis E (Patra et al. 2007; Rijken et al. 2012). Die Vor- und Nachteile entsprechender Impfungen oder Medikamente zur Malaria-Prophylaxe sollten gerade in einer Schwangerschaft besonders sorgfältig abgewogen werden (Carroll & Williams 2008; Hezelgrave et al. 2011). Eher harmlose Erkrankungen, wie ein starker anhaltender Durchfall und Erbrechen, können in der Schwangerschaft schnell zu bedrohlichen Zuständen führen, wenn keine adäquate medizinische Versorgung erhältlich ist.

Besonders in Mittel- und Südamerika, Afrika, Indien und Südostasien spielen Magen-Darm-Infekte eine große Rolle. Die wichtigsten Regeln zur Vermeidung solcher Infektionen auf Reisen:

  1. »Cook it, peel it or forget it« - Koche es, schäle es oder vergiss es. Salate, rohes Gemüse, kalte Dips, Mayonnaise, Obst ohne Schale, Eis, Pudding sowie rohe Fleisch- oder Fischspeisen sollten vermieden werden.
  2. Nur industriell hergestelltes Trinkwasser aus original verschlossenen Flaschen trinken und keine Eiswürfel benutzen. Notfalls muss das mindestens klare Trinkwasser abgekocht werden. Bei Reinigungsmethoden wie Filterverfahren oder Tabletten, die keimabtötende und/oder konservierende Mittel enthalten, sollte zuvor mit der Apotheke oder in einem Tropeninstitut abgeklärt werden, was vor Ort tatsächlich geeignet ist. Auch zum Zähneputzen sollte nur sicheres Wasser verwendet werden.
  3. Nach der Toilette sowie vor dem Essen gründlich die Hände mit Wasser und Seife reinigen (Melzer 2018).

Auch sollte geklärt sein, dass die werdende Mutter und notfalls ein auf der Reise geborenes Kind ausreichend krankenversichert sind. Übliche Reiseversicherungen schließen diese Fälle häufig explizit aus (Korzeniewski 2018).

Neben dem erhöhten Infektionsrisiko kann eine starke Klimaveränderung die Schwangere belasten, insbesondere Hitze und Luftfeuchtigkeit. Gegebenenfalls kann auch hier eine Beratung zu Trink- und Bewegungsverhalten und das Anpassen von Kompressionsstrümpfen sinnvoll sein.

 

Erhöht ein Flug das Thromboserisiko?

 

Nach einem Langstreckenflug von über vier Stunden entwickeln ungefähr 2 von 10.000 Passagieren eine Reisethrombose, die zu Beschwerden führt. Das Risiko nimmt mit der Länge der Flugreise zu (www.gesundheitsinformation.de, siehe Links).

Bereits bei Flügen, die länger als acht Stunden dauern, steigt das Risiko bei vorbelasteten Personen um das Zwei- bis Vierfache an (Byard 2019). Besonders Reisende auf den Fensterplätzen und solche, die lange Zeit schlafen, sind gefährdet, da sie sich noch weniger bewegen (Kuipers et al. 2007).

Eine Schwangerschaft birgt ein leicht erhöhtes Risiko für tiefe Beinvenenthrombosen (Antony 2017). Daher sollten gesunde Schwangere, wenn sie fliegen, kurze Strecken bevorzugen, einen Sitzplatz am Gang und falls verfügbar mit mehr Beinfreiheit wählen. Im Sitzen können Übungen mit der Wadenpumpe durchgeführt werden. Hierzu werden bei gestreckten Beinen die Füße kräftig angezogen und weggestreckt. Wenn möglich ist angeraten, sich einmal in der Stunde im Kabinenflur auf- und ab zu bewegen und die Beine zu strecken und reichlich zu trinken, um einer Eindickung des Blutes vorzubeugen. Ein aktuelles Cochrane-Review kommt zu dem Schluss, dass das Tragen von Kompressionsstrumpfhosen zu einer signifikanten Reduktion des Thromboserisikos bei Fluggästen führt – für Strümpfe ist dies nur bedingt evident (Clarke et al. 2016). Bei Flügen über vier Stunden können Thrombosestrümpfe mit mindestens 15 bis 20 mmHg Kompression benutzt werden, da diese nachweislich das Thromboserisiko senken (Hamsted et al. 2018; Bartholomew & Evans 2019). Bei Varikosis sollten diese auch auf kürzeren Flügen getragen werden (ACOG 2009). Kompressionsstrümpfe sind zudem bei starken Ödemen wirksam und können bereits bei einem Flug ab drei Stunden zur besseren Verträglichkeit sinnvoll sein (Olsenet al. 2019). Um den Blutfluss nicht zu behindern, kann die Schwangere außerdem darauf achten, die Beine nicht länger als wenige Minuten übereinanderzuschlagen und die Waden regelmäßig zu massieren(www.fluggastberatung.de, siehe Links).

Lange Reisen mit dem PKW bergen übrigens ebenfalls ein erhöhtes Thromboserisiko und sollten durch stündliche Bewegung und viel Trinken begleitet sein (Bartholomew & Evans 2019).

Das erhöhte Thromboserisiko hält noch bis zu acht Wochen nach der Belastung an. Frauen, PartnerInnen und Hebammen in der Betreuung sollten dies im Hinterkopf haben, falls erst eine gewisse Zeit nach einer Reise Symptome einer möglichen Thrombose auftreten.

 

Thromboserisiko senken

 

  • kurze Flüge unter vier Stunden bevorzugen
  • Sitzplatz mit Beinfreiheit und/oder am Gang wählen
  • reichlich trinken, aber wenig Koffeinhaltiges und keinen Alkohol
  • vor dem Flug auf das Rauchen verzichten
  • Übungen der Wadenpumpe durchführen
  • im Sitzen die Beine möglichst nicht oder nur kurze Zeit übereinanderschlagen
  • einmal in der Stunde aufstehen, umhergehen, die Beine strecken
  • regelmäßig die Waden massieren
  • bei längeren Flügen Thrombosestrümpfe tragen

 

Besser anschnallen!

 

Schwangere haben bisweilen Bedenken, sich als Flugpassagierin den Beckengurt anzulegen und damit das Kind zu sehr beengen. Die Verletzungsgefahr ohne Anschnallgurt, besonders beim Starten und Landen oder bei Turbulenzen, ist jedoch erheblich größer. Schwangere sollten den Gurt also im Sitzen anbehalten (ACOG 2009), ihn aber so tief wie möglich – unterhalb des Bauches – anlegen. So kann der Gurt bei einem Aufprall oder einem abrupten Abbremsen des Flugzeugs das Ungeborene nicht gefährden (www.fluggastberatung.de, siehe Links).

 

Geburt in der Flugkabine

 

Ab der 36. Schwangerschaftswoche nehmen die meisten Fluggesellschaften keine Schwangeren mehr an Bord, viele verlangen schon einige Wochen zuvor ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Verfassung zum Fliegen. Ein Überblick, wie lange die bekanntesten Fluggesellschaften Hochschwangere mitnehmen, ist zu finden auf der Internetseite www.fluggastberatung.de (siehe Links). Dennoch kann es passieren, dass eine Hochschwangere im Flugzeug sitzt und plötzlich Wehen bekommt, wie 2017 während eines Fluges der Turkish Airlines vom westafrikanischen Guinea nach Istanbul. Eine Achtzehnjährige im neunten Monat war vom Bodenpersonal unbeanstandet an Bord gegangen, da ihr Babybauch nicht sehr ausgeprägt war und die Nähe zum voraussichtlichen Geburtstermin unterschätzt wurde. In 13.000 Metern brachte die junge Französin mitten in der Kabine, unter den Augen der Mitfliegenden, im Stehen ihr Kind zur Welt. Eine Hebamme war vermutlich nicht an Bord, denn die Stewardessen eilten zur Hilfe. Eine der Flugbegleiterinnen beruhigte die Frau, eine las im Notfall-Handbuch nach und die dritte holte die für solche Fälle in der Kabine vorgesehenen Materialien. Die Geburt verlief schnell und komplikationslos, die Mutter und ihr Kind konnten später unbeschadet von Bord gehen (www.welt.de, siehe Links).

Sollte in einem solchen Fall doch eine Hebamme an Bord sein, ist diese verpflichtet, der Gebärenden beizustehen, unabhängig von ihren aktuellen beruflichen Tätigkeitsbereichen. Ihre Haftpflichtversicherung sollte sie möglichst noch am selben Tag darüber informieren und ihre Versicherung für diesen Geburtshilfenotfall nachträglich aufstocken lassen. Auch bei solchen Extremsituationen sollte eine sorgfältige Dokumentation erfolgen, mindestens zeitnah im Nachgang.

 

Kontraindikationen für einen Flug

 

Frauen sollten eine Flugreise nur dann planen, wenn sie gesund sind und keine Schwangerschaftskomplikationen vorliegen. Dies sind vor allem:

  • Blutungen
  • Bluthochdruck
  • Schwangerschaftsdiabetes
  • Frühgeburt in einer vorherigen Schwangerschaft
  • Vorliegen einer Risikoschwangerschaft – dazu gehört auch eine Mehrlingsschwangerschaft
  • Herz-/Kreislaufprobleme
  • Thromboseneigung
  • Anämie (Hb unter 8 g/dl)

Unabhängig von einer Schwangerschaft, sind extrem hohe Blutdruckwerte über 200/100 mmHg, schwere Herzrhythmusstörungen und Anämie oder auch Entzündungen des Mittelohrs und der Nasennebenhöhlen absolute Kontraindikationen zum Fliegen (Mende 2016).

 

Welche Staatsbürgerschaft bekommt das Kind?

 

Auch wenn es nicht so geplant ist, kann das Kind im Flugzeug irgendwo Tausende Kilometer über der Erde zur Welt kommen. Was ist dann sein Geburtsort, und welche Staatsbürgerschaft bekommt es? Kinder von Eltern, von denen mindestens eine Person die deutsche Staatsbürgerschaft hat, erhalten diese automatisch - unabhängig vom Geburtsort (»Abstammungsrecht«).

Dank des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt (»Chicagoer-Abkommen«, 1944), das inzwischen 191 Länder unterzeichnet haben, erkennen die Vertragsstaaten laut Artikel 1 ausdrücklich an, dass jeder Staat über seinem Hoheitsgebiet die volle und ausschließliche Lufthoheit besitzt (www.passagierrechte.org, siehe Links). Somit gilt in jedem Flugzeug das Recht des Staates, in dessen Luftraum es sich aufhält. Viele Staaten erkennen einem Neugeborenen automatisch die Staatsangehörigkeit zu, wenn es in ihrem Hoheitsgebiet zur Welt kam (»Bodenrecht«) – auch wenn dies der Luftraum war. In diesem Fall kann das Kind unter Umständen beide Staatsangehörigkeiten erhalten.

Rubrik: Schwangerschaft | DHZ 08/2019

Literatur

ACOG Committee on Obstetric Practice: ACOG Committee Opinion No. 443: Air travel during pregnancy. Obstetrics and gynecology 2009. 114(4) 954

Antony KM, Ehrenthal D, Evensen A, Iruretagoyena JI: Travel during pregnancy: considerations for the obstetric provider. Obstetrical & gynecological survey 2017. 72(2) 97–115

Bartholomew J R, Evans N S : Travel-related venous thromboembolism. Vascular Medicine 2019. 24(1) 93–95
»