DHZ 03/2015
Übernahme- und Organisationsverschulden

„Ich kann nicht mehr.“

Dürfen und müssen Beleghebammen eine Geburtsbetreuung ablehnen, wenn sie deutlich übermüdet und daher nicht arbeitsfähig sind? Lange Arbeitszeiten, Dienste an Wochenenden und Feiertagen, Rufdienste und Doppelschichten sind in deutschen Kliniken für sie genauso üblich wie für die angestellten Kolleginnen. Das Arbeitszeitgesetz gilt zwar direkt nur für die Angestellten, freiberufliche Beleghebammen sollten sich jedoch daran orientieren. Patricia Morgenthal

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