Rundruf

Wissen Sie um die Möglichkeit und die Pflicht zu remonstrieren, wenn eine ärztliche Anweisung nicht hilfreich oder gar falsch ist? Haben Sie dies schon einmal getan?

Corina Scheurer, stellvertretende Leitende Hebamme im Helios Klinikum Pforzheim

Ich habe schon mehrfach davon Gebrauch gemacht. Die Remonstration ist nötig, um Mutter und Kind bei der Geburt vor nicht wirklich dringenden Interventionen zu schützen. Mit Blick auf die neue Leitlinie zur vaginalen Geburt am Termin wird es weiterhin nötig sein, zu remonstrieren. Das lieb gewonnene CTG während der Geburt muss nun auf seine Indikation hin überprüft werden. Hier werden Hebammen sicherlich remonstrieren müssen.

 

Andrea Mora, angestellte Hebamme in der Frauenklinik Stuttgart als auch freiberuflich tätige Hebamme

Ich weiß, dass ich in der Pflicht bin zu widersprechen, wenn im Kreißsaal jemand einen offensichtlichen Fehler macht. In der Praxis war ich zweimal in der Situation (Oxygabe vor Kopfgeburt bei V.a. Schulterdystokie) und ich habe laut nachgefragt, ob ich das Medikament wirklich geben soll. Um vor dem Paar und in dem Stress dieser Notfallsituation keinen zusätzlichen Zündstoff zu bieten, habe ich die 3 IE Oxytocin in das Bett gespritzt. Leider war eine Klärung auch im Nachhinein schwerer als gedacht.

 

Heidi Giersberg, Hebamme im Klinikum Links der Weser in Bremen

Ich glaube, jede Kreißsaalhebamme kennt diese Situation. Und ja, ich mache, wenn es mir notwendig erscheint, davon Gebrauch. Allerdings klären wir die Vorgehensweise meistens im Vorfeld, so dass es gar nicht erst dazu kommen muss. Der Schlüssel scheint mir der gegenseitige Respekt zu sein. Wir müssen bei uns selbst anfangen: Habe ich Respekt und Vertrauen in die ärztlichen KollegInnen? Wenn ich diese Frage mit »nein« beantworten muss, dann ist es an mir, das Gespräch zu suchen und Wege zum Vertrauen zu finden.

Rubrik: Immer in der DHZ | DHZ 04/2021

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