Rundruf

Externatshebammen leisten Ausbildungsarbeit. Welchen Tagesvergütungssatz für die Hebamme würden Sie angemessen finden?

Elsbe Peters, Hebamme, BSc Midwifery, Praxisanleiterin in Hamburg

»Ich bin dafür, dass die Ausbildungsarbeit überhaupt vergütet wird – sowohl für die freiberuflichen als auch für die klinischen Kolleginnen. Die ausbildenden Kolleginnen erhalten bisher kaum finanzielle Wertschätzung ihrer Tätigkeit. Es ist eine zusätzliche anspruchsvolle und verantwortungsreiche Tätigkeit, die für die Kolleginnen auch mit bürokratischem Aufwand einhergeht.«

 

Hebammenteam Geburtshaus Erlangen

»Wir haben in unserem Geburtshaus fast ununterbrochen werdende Hebammen zur Ausbildung und bekommen dafür gar keine Vergütung. In unserem Team haben wir überlegt, dass ein Aufschlag von 20 % auf die mit den Krankenkassen abzurechnenden Leistungen angemessen wäre. Ein Tagessatz ist schwierig, weil der Arbeitsaufwand doch sehr unterschiedlich ist von Tag zu Tag.«

 

Christa Spitzner, Hebamme im Geburtshaus Tübingen

»Ich selbst habe die Praxisanleiterinnen-Weiterbildung gemacht. Sie umfasst 220 Stunden Arbeitszeit. Pro werdende Hebamme gibt es von mir als Praxisbegleiterin drei Stunden zusätzliche Gespräche in der Externatszeit. Die Hochschule Fulda zahlt pro Praxistag 2,50 Euro. Die Hebammenschule Villingen-Schwenningen hat uns einen Büchergutschein geschickt. Auf längere Sicht stelle ich mir einen Tagessatz von 60 Euro vor.«

Rubrik: Immer in der DHZ | DHZ 01/2019

Upgrade Abo+

Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.