DHZ 07/2012
Abrechnungsbetrug

Berufsbezeichnung "Hebamme" verloren

Eine Hebamme sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, über drei Jahre in neun Fällen gegenüber der Krankenkasse nicht korrekt abgerechnet zu haben – in der Summe ging es um 1.700 Euro. Nun verliert sie die Berufsbezeichnung „Hebamme“, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg vergangenes Jahr entschied. Freiberufl iche Kolleginnen sollten daraus eine Lehre ziehen. Dr. Sebastian Almer, Dr. Philip Schelling
Dieser Artikel ist nur als komplette ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich!

ePaper der DHZ 07/2012 jetzt kaufen!

Ich bin Abo-Plus-Leserin und lese das ePaper kostenfrei.

Ich bin Abonnentin der DHZ und erhalte die ePaper-Ausgabe zu einem vergünstigten Preis.

Upgrade Abo+

Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.