DHZ 09/2006

Fortbildungspflicht reformiert

Nordrhein-Westfalen beschreitet in Sachen Fortbildung seit Ende vergangenen Jahres neue Wege. Mindestens 60 Stunden Fortbildungen müssen in drei Jahren Hebammentätigkeit nachgewiesen werden. Anerkannt werden nur noch Kurse, die unmittelbar die Geburtshilfe betreffen. Carsten Morgenthal
Dieser Artikel ist nur als komplette ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich!

ePaper der DHZ 09/2006 jetzt kaufen!

Ich bin Abo-Plus-Leserin und lese das ePaper kostenfrei.

Ich bin Abonnentin der DHZ und erhalte die ePaper-Ausgabe zu einem vergünstigten Preis.

Upgrade Abo+

Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.