DHZ 01/2020

Fünf Jahre vertrauliche Geburt

Am 1. Mai 2014 wurde das Gesetz zur vertraulichen Geburt eingeführt. Es schützt Schwangere, die anonym gebären möchten, sowie diejenigen, die ihnen beratend und medizinisch zur Seite stehen. So soll es auch verhindern, dass Frauen ihre Kinder nach der Geburt in Panik aussetzen oder töten. Kommt das Angebot bei Schwangeren in Not an? Wie sind die Erfahrungen in der beruflichen Praxis? Melanie M. Klimmer

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