DHZ 02/2016
Gesetzeslage um den späten Abbruch

Ist das Inklusion?

Öffentlich wird kaum über späten Schwanger­schafts­abbruch und Fetozid gesprochen. Doch die Zahlen der späten Abbrüche steigen. Den rechtlichen Rahmen bildet das Strafrecht mit dem Paragrafen 218 und seinen Grauzonen, die angesichts eines ethischen Dilemmas keine Orientierung für das Handeln bieten. Die vom Gesetzgeber gewünschte Inklusion wird dabei konterkariert. Dr. Oliver Tolmein

Um diesen Artikel kostenlos lesen zu können, benötigen Sie das AboPlus.

Upgrade Abo+

Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.