DHZ 08/2018
Abrechnung in der Schwangerenbetreuung

Neue Pauschalen

Für Hebammen sind in der Schwangerenbetreuung einige Leistungen hinzukommen, die sie aber nur zum Teil miteinander koppeln dürfen. Und für die Abrechnung gelten neue Fristen. Grundlage sind mehrere neu festgelegte Anlagen des Hebammenhilfevertrags vom September 2017 und weitere Änderungen, die zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind. Sven Haas

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