DHZ 06/2013
Zuweisung von Patientinnen bei Belegverträgen

Ohne Entgelt

Bei der vertraglichen Gestaltung von Belegverträgen müssen Hebammen darauf achten, dass sich Leistung und Gegenleistung entsprechen. Klauseln, die einseitige Zuwendungen für Beleghebammen vorsehen – beispielsweise für die Zuweisung von Patientinnen gegen Entgelt –, können nichtig sein. Dr. Sebastian Almer, Dr. Stephanie Wiege

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