DHZ 01/2014

Ortsnahe Geburtshilfe – ein Grundrecht?

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." So steht es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Artikel 2 Absatz 2. Im ländlichen Rhein-Sieg-Kreis versorgt das St. Franziskus-Krankenhaus die rund 39.000 Einwohner der Gemeinden Eitorf und Windeck. Auf dem Hintergrund ihres ... Herbert Antweiler

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