DHZ 04/2006

Papierlose Abrechnung

Die Krankenkassen arbeiten zurzeit daran, die Hebammen in den elektronischen Datenaustausch einzubeziehen. Nutzt eine Hebamme den elektronischen Weg nicht, kann die Kasse zukünftig bis zu fünf Prozent der Rechnungssumme einbehalten. Wie kann die Hebamme sich rüsten? Christoph Zimmermann
Dieser Artikel ist nur als komplette ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich!

ePaper der DHZ 04/2006 jetzt kaufen!

Ich bin Abo-Plus-Leserin und lese das ePaper kostenfrei.

Ich bin Abonnentin der DHZ und erhalte die ePaper-Ausgabe zu einem vergünstigten Preis.

Upgrade Abo+

Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.