DHZ 03/2020
Hochschulpersonalgesetze

Sonderregeln nutzen!

Auf dem Weg zur Akademisierung treffen Hebammen in Deutschland auf bürokratische Hürden, die auch die Besetzung der neuen Professuren in ihrem Fach erschweren. Die Hochschulgesetze der Bundesländer sind für die Überführung von Ausbildungsberufen auf die tertiäre Ausbildungsstufe nicht gemacht. Sie großzügiger auszulegen, würde sowohl den Hebammen wie auch den Hochschulen nützen. Christine Wehrstedt

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