DHZ 12/2011

Verantwortung der Hebamme für den geburtsleitenden Arzt?

Dr. Bernhard Baxhenrich kommentiert als seit vielen Jahren im Arzthaftungsrecht tätiger Rechtsanwalt den „Fall Van Damme“: Wie konnte eine Hebamme für Geburtsschäden verantwortlich gemacht werden, obwohl sie die Leitung der Geburt auf Wunsch der Eltern an einen Arzt abgegeben hatte? Freiberufliche Hebammen und Betreiberinnen von Geburtshäusern sollten daraus ihre Lehren ziehen. RA Dr. Bernhard Baxhenrich
Dieser Artikel ist nur als komplette ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich!

ePaper der DHZ 12/2011 jetzt kaufen!

Ich bin Abo-Plus-Leserin und lese das ePaper kostenfrei.

Ich bin Abonnentin der DHZ und erhalte die ePaper-Ausgabe zu einem vergünstigten Preis.

Upgrade Abo+

Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.