DHZ 01/2009

Wenn das Geburtshaus ein Verein ist: Stichtag beachten!

Für alle Einrichtungen, die in Form eines eingetragenen Vereins geführt werden, wie beispielsweise ein Geburtshaus, steht der 28. Juni 2010 als Stichtag mahnend am Horizont: Der Bestandsschutz für die Abrechnung der Betriebskostenpauschalen ist dann aufgehoben. Patricia Morgenthal
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