Leseprobe: DHZ 11/2020
Start in die Freiberuflichkeit

Die eigenen Stärken und Schwächen kennen

Eine Hebamme berichtet aus eigener Erfahrung, was vor dem Start in die Selbstständigkeit überlegt und geplant sein sollte. Plötzlich muss sie sich mit Versicherungen, Abrechnungen, Steuern und Qualitätsmanagement befassen. Ehrlich zu sich selbst zu sein und abzuwägen, welche Aufgaben sie stemmen kann und was sie doch lieber in andere Hände gibt, ist dabei Gold wert. Antje Roth,

Meine Großmutter sagte mir als Kind: »Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt.« Diese Weisheit sollte sich bei mir in der Planung zur Freiberuflichkeit bewahrheiten.

Den Wunsch, meine eigene Chefin zu sein und freiberuflich Frauen in der Schwangerschaft, außerklinisch unter der Geburt und im Wochenbett zu betreuen, hat sich bei mir durch die Externatszeit im Geburtshaus Jena ergeben. Da nach dem Ende meiner Ausbildung dort keine Stelle frei war, verwarf ich den Gedanken vorerst und konzentrierte mich als Berufsanfängerin auf meine Kreißsaaltätigkeit am Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar. Nach wenigen Monaten dort wünschten sich meine Kolleginnen Unterstützung im Kursbetrieb. Daraus ergab sich für mich erneut die Überlegung und ich entschied mich, es freiberuflich zu versuchen.

 

Ein Sprung in lauwarmes Wasser

 

Ein Startdatum wurde schnell gefunden. Nun galt es, die Vorbereitungen zu treffen. Der Beginn des Kursbetriebes gestaltete sich relativ unkompliziert, während mein Start in die Wochenbettbetreuung etwas übereilt passierte. Eine Kollegin bat mich um Urlaubsvertretung für ein deutsch-brasilianisches Paar, das sich erst nach der Ankunft in Deutschland, vier Wochen vor dem berechneten Entbindungstermin, um eine Betreuung hatte kümmern können. Im Nachhinein betrachtet war dies ein Sprung ins lauwarme Wasser, da die Mutter bereits ihr zweites Kind erwartete und sehr intuitiv agierte. Die Erklärungen auf Englisch waren dabei die größte Herausforderung.

Schwangerschaftsvorsorgen habe ich noch zurückgestellt, da dies bei den Frauen mit dem Wunschgeburtsort Klinik weniger gefragt war. Aber ich habe schon Kennenlern- und Beratungsgespräche angeboten.

Welche Vorbereitungen gilt es eigentlich für die Freiberuflichkeit zu treffen? Was benötige ich an Materialien? Was gehört in die Hebammentasche? Und wie war das doch gleich mit dem Qualitätsmanagement?

 

Die Hebammentasche: Welche soll es sein und was gehört hinein?

 

Hebammentaschen aus Leder sind kultig und schick, leider mitunter sehr schwer und auch teuer. Ich habe mir daher eine Tasche aus Polyester von meinem Abrechnungsunternehmen gekauft, die groß genug ist und ausreichend Staufächer bietet. Der Preis lag mit knapp 100 Euro im Mittelfeld.

Enthalten ist in meiner Tasche für Wochenbettbesuche:

  • Babywaage mit Tuch (am besten hat man mindestens zwei Tücher zum Wechseln)
  • Fieberthermometer (ein Ohrthermometer mit Plastikschutzhüllen)
  • Blutdruckmessgerät
  • Öle wie Wochenbettbauchmassageöl oder Stillöl
  • Handschuhe, steril und unsteril
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Handdesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionstücher
  • Chipkartenlesegerät
  • Nabelklemmenschere
  • Utensilien für Fingerfeeding bei Bedarf
  • Unterschriften- und Dokumentationsbögen inklusive Stift

Restliche Materialien sollten wohlüberlegt hinzugefügt werden, da letztlich alles kontrolliert und für das QM gelistet werden muss. Außerdem besitzen Öle und Medikamente ein Verfallsdatum. Bei Bedarf können die Eltern diese auch selbst kaufen.

 

Wie fange ich an?

 

Zuerst musste ich mir überlegen, welche Leistungen ich anbieten wollte und in welchem Umkreis. Für die Tätigkeit in der Stadt ist ein Führerschein und ein Auto eventuell weniger erforderlich als auf dem Land, wo die Busse nur im Stundentakt fahren. Für Vorsorgen, Hilfe bei Beschwerden und Wochenbettbesuche braucht es nicht zwangsläufig eigene Räume. Die Wohnadresse kann als Geschäftsadresse dienen, vor allem für die Anmeldung bei Versicherungen und Co. Diese Adresse muss nicht als Anlaufpunkt der Schwangeren und Wöchnerinnen genutzt werden.

Beim Kursbetrieb stellt sich die Situation schon etwas schwieriger dar, besonders jetzt in Zeiten von Corona und Mindestabständen zwischen den Teilnehmenden. Da uns die Pandemie sicherlich noch etwas begleiten wird, sollten entsprechend große Räume gewählt werden, um die Hygieneregeln einhalten zu können. Vielleicht wünschen sich KollegInnen Unterstützung, dann kann ein Zusammenschluss sinnvoll sein, um die Kosten für die Einzelnen zu reduzieren. In meinem Fall stellt die Sophien- und Hufeland-Klinik in Weimar den dort arbeitenden Kolleginnen einen Kursraum zur Verfügung, den man sich noch mit anderen Fachbereichen teilt, sodass er immer ausgelastet ist. Die Anschauungsmaterialien werden im Kreißsaal hinterlegt und jede Kollegin nimmt sich, was sie für die jeweilige Kurssequenz benötigt. Dies stellte eine große Ersparnis für mich dar, da eigene Räumlichkeiten in Weimar und Jena sehr teuer gewesen wären.

 

Angebote der Berufsverbände

 

Mein nächster Schritt war der Mitgliedsantrag bei einem Berufsverband. Das war erforderlich, um die Versicherung der Form 2 „Hebammentätigkeit ohne Geburtshilfe“ abschließen zu können. Ich entschied mich für den Deutschen Hebammenverband (DHV). Auf dessen Website lassen sich auf den ersten Blick keine Informationen für Existenzgründerinnen finden. Erst im Mitgliederbereich gibt es einen Link zur außerklinischen Arbeit, der Informationen dazu bietet. Wer mit Microsoft Excel arbeiten mag, findet dort auch eine Beispieltabelle mit einer Rentabilitätsrechnung für den Berufseinstieg, leider jedoch für das Jahr 2018. Ich gebe zu, ich empfand das zu kompliziert. Auch der Bund freiberuflicher Hebammen (BfHD) bietet Beratung bei der Existenzgründung für Mitglieder an. Als werdenden Hebamme (WeHe) ist der Zugang zum Verband kostenlos, nach Ausbildungsende kostenpflichtig.

 

Eigene Ressourcen einteilen

 

Als Hebamme hat man sich einen sozialen Beruf gesucht. Menschen, die einen solchen Beruf wählen, neigen vielleicht eher dazu, sich aufzuopfern oder sich vereinnahmen zu lassen. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld zu überlegen, zu welchen Zeiten man erreichbar sein möchte. Natürlich ist eine Schwangere oder Wöchnerin dankbar, ihre Hebamme auch nachts bei Beschwerden zu erreichen, aber wenn ich ausschließlich Wochenbettbesuche im Portfolio habe, muss ich dann wirklich Sonntagsabends um 21 Uhr ans Telefon gehen, weil der Stuhlgang des Babys nach Salatgenuss der stillenden Mutter anders aussieht als am Tag zuvor?

Meine Quintessenz ist, dass man selbst auf sich und seine Grenzen achten muss, damit man die Energie und Leidenschaft für den Beruf behält. Bietet man außerklinische Geburten an, sollte man natürlich noch besser überlegen, wann man Ruhepausen einlegen kann. Wer nur Schwangere mit Geburtstermin bis zum 15. des Monats annimmt, hat vielleicht größere Chancen, wenigstens in der zweiten Hälfte des Monats durchschlafen zu können. Oder man schließt sich im Team zusammen und räumt einander freie Tage ein. Mögliche Lösungen gibt es einige, auch wenn dies mitunter bedeutet, das Wort »Nein« benutzen zu müssen. Das ist vielleicht der schwierigste Teil an der Freiberuflichkeit, aber essenziell.

Dennoch vermittelt es Sicherheit für die Frauen, wenn die Hebamme gut erreichbar ist. Ein Mobiltelefon und eine E-Mail-Adresse sind Pflicht. Eine weitere Möglichkeit bietet eine eigene Website. Diese ist mitunter kostenpflichtig und bedarf der stetigen Aktualisierung, weshalb man überlegen sollte, ob dies für den Anfang notwendig ist. Ich habe den Fehler gemacht und in Visitenkarten investiert. Das würde ich heute nicht mehr machen. Ein Stempel lohnt sich aber, um bei externer Kommunikation beispielsweise mit ÄrztInnen oder anderen mehr Souveränität auszustrahlen.

 

Wie komme ich zu meinem Geld?

 

Die nächste sinnvolle Investition ist die in ein Abrechnungsunternehmen. Der Markt ist mittlerweile umfassend und etwas unübersichtlich. Es gibt Unternehmen, bei denen die Hebamme mit Hilfe eines Programms die Rechnungen selbst erstellt. Man kann aber auch Rechnungen erstellen lassen oder Zwischenlösungen wählen, bei denen am Anfang beispielsweise von der Hebamme erstellte Rechnungen von einer Fachstelle geprüft werden, bevor sie an die Krankenkassen verschickt werden.

Die Frage, die man sich dabei stellen sollte, ist: Möchte ich meine Rechnungen in die Hände anderer Personen geben und einen gewissen Prozentsatz meiner Einnahmen abgeben, um mir die Lebenszeit dafür zu sparen? Unter Umständen profitiere ich auch von der Erfahrung des Abrechnungsdienstleisters und vermeide, bei Fehlern Geld zu verlieren. Manche AnbieterInnen erledigen auch das Eintreiben ausstehender Gelder von privaten KlientInnen, die nicht freiwillig zahlen.

Neuere Abrechnungsprogramme bieten zusätzlichen Komfort, zum Beispiel die digitale Kursanmeldung oder die Routenberechnung, wenn man anklickt, an welchen Orten man an einem Tag zum Hausbesuch war. Es bietet sich für EinsteigerInnen an, die Schulungen oder Online-Videos der AnbieterInnen anzuschauen, um sich einen Überblick zu verschaffen und herauszufinden, was für einen persönlich wichtig ist. Weiterhin bietet die Teilnahme an solchen Veranstaltungen meist Preisvorteile, die bei Vertragsabschluss im ersten Jahr zum Tragen kommen.

 

Formelles zügig erledigen

 

Ein Qualitätsmanagement ist ebenfalls Pflicht. Wichtig ist dabei, dass man innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Freiberuflichkeit eine Weiterbildung zum Thema belegt haben sollte (siehe DHZ 3/2016, Seite 72 ff.). Danach hat man 24 Monate Zeit, um das QM-System einzurichten.

Das Angebot von diversen Unternehmen ist ähnlich umfangreich wie bei den AbrechnungsdienstleisterInnen. Von der Bereitstellung von Heftern über USB-Sticks oder Online-Diensten ist alles verfügbar, um ein QM-System nachweisen zu können. Die Kosten reichen von knapp 30 Euro bis hin zu mehreren 100 Euro. An dieser Stelle gilt es ebenfalls zu prüfen, wie viel Zeit oder Geld ich opfern möchte. Wenn man in einem Praxisverbund arbeiten wird, existiert dort in vielen Fällen schon ein QM-System. Meist freuen sich die Verantwortlichen über Unterstützung, wenn eine neue Hebamme eine Passion in diese Richtung verspürt.

Weiter muss eine Anmeldung bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (Arge-IK) und beim örtlichen Gesundheitsamt erfolgen. Die Arge-IK hat Formulare, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Gesundheitsamt informiert man am besten schriftlich mit einer kurzen Information, welche Bereiche der Versorgung man zukünftig abdecken wird. Für die Krankenkasse gilt es zu überlegen, ob man sich privat oder gesetzlich versichern möchte. Beide Formen haben Vor- und Nachteile, die man für sich abklären sollte. Um Unfälle während der Arbeit abgesichert zu wissen, sollte eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege erfolgen. Am besten telefoniert man zuerst mit den entsprechenden Stellen, um abzuklären, ob die Beitragszahlung nach Ermittlung der Einnahmen erfolgen kann. Man kann anfangs entweder kleine Beiträge zahlen oder eine Aussetzung der Zahlung vereinbaren, bis man mit Hilfe der Steuererklärung den Gewinn ermitteln konnte. Anhand dessen werden die zukünftigen Beitragszahlungen festgelegt.

 

Das nötige Startkapital

 

Der Start in die Freiberuflichkeit erfordert eine finanzielle Rücklage, bis Einnahmen und Kosten einen ausreichenden Gewinn erbringen, der für den Lebensunterhalt genügt.

Die Frage nach der Höhe Startsumme kann tatsächlich erst beantwortet werden, wenn die vorhergehenden Fragen beantwortet wurden. Plane ich ohne eigene Praxis, Wochenbettbesuche anzubieten, sind als reine Investitionskosten für die Hebammentasche samt Inhalt, Berufsgenossenschaft und Versicherungen im ersten Monat mindestens 500 bis 1.000 Euro notwendig. Je nach gewähltem Fortbewegungsmittel müssen eventuell weitere Investitionen für ein Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel eingeplant werden. Hinzu kommen die laufenden Kosten des Lebensunterhalts, die ebenfalls als Startkapital vorhanden sein sollten. Denn zwischen erster Abrechnung mit den Krankenkassen und dem tatsächlichen Geldeingang auf dem Konto vergehen in der Regel drei bis vier Wochen. Ich hätte mir damals gewünscht, mal eindeutig zu lesen, dass auch der einfache Start in die Nachsorge so viel kostet. Ich war leider sehr blauäugig.

Ganz anders sieht es aus, wenn ich plane, eine eigene Praxis mit dem Angebot der Hausgeburtshilfe zu eröffnen. Dann sind mitunter 10.000 Euro und mehr nötig, mit denen man in Vorkasse gehen muss. Hierfür könnte man sich allerdings einen Kredit beschaffen, für den man eine genauere Businessplanung braucht.

Für BerufsanfängerInnen ist das vorausschauende Planen der eigenen Finanzen wichtig. Sie müssen zusätzlich zu den Start- und laufenden Kosten Geld für die später anfallenden Steuern, für Urlaubszeiten, ungeplante Kosten und Arbeitsausfälle durch eventuelle Krankheitszeiten zurücklegen. Hier ist eine enge Abstimmung mit der SteuerberaterIn sinnvoll.

 

Fazit

 

Vor dem Start in die Freiberuflichkeit ist es hilfreich, sich der eigenen Stärken und Schwächen bewusst zu sein. Oft ist es finanziell günstiger, sich beizeiten professionelle Hilfe zu holen, als lange an Problemen »herumzumurksen«. Dies kann ein Coaching sein, ein VHS-Kurs zum Umgang mit dem PC, die Übergabe des eigenen Internetauftritts an eine Werbeagentur oder ein paar Extra-Stunden bei der SteuerberaterIn, die bei der Erstellung eines realistischen Businessplans hilft.

 

Checkliste

 

Was ist vor dem Start in die Freiberuflichkeit zu klären?

  1. Wann möchte ich mit der Selbstständigkeit starten?
  2. Welche Betreuungsbereiche möchte ich abdecken? In welchem Umkreis?
  3. Benötige ich eigene Räume oder kann ich mich einer bestehenden Praxis anschließen?
  4. Wie möchte ich die Frauen erreichen?
  5. Wie möchte ich als Hebamme erreichbar sein?
  6. Was soll in meine Hebammentasche?
  7. Wie möchte ich abrechnen?
  8. Welches QM-System soll es werden?
  9. Welche kleineren Schritte sind zu organisieren (Anmeldung bei der Arge-IK, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Urlaubs- und Krankheitsvertretung etc.)?
  10. Welche finanzielle Startsumme benötige ich?

Rubrik: Beruf & Praxis | DHZ 11/2020