Hochschule für Gesundheit Bochum

Zugangsvoraussetzungen für das Hebammenstudium vereinfacht

  • Studiengangsleiterin Prof. Dr. Martina Schlüter-Cruse erläutert, weshalb die Voraussetzungen des Hebammenstudiengangs angepasst wurden.

  • Kein Numerus clausus (NC) und keine starren Bewerbungsfristen mehr, außerdem wird die Bewerbung künftig dezentral über die kooperierenden Kliniken erfolgen – die Hochschule für Gesundheit (HS Gesundheit) in Bochum ändert die Zulassungsvoraussetzung für das Studium der Hebammenwissenschaft.

    Alle Interessierten können sich ab sofort bei den mit der Hochschule kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtungen um einen Studienplatz zum Wintersemester 2024/25 bewerben. »Auf diese Weise haben sie selbst mehr Einfluss darauf, wo sie im Rahmen der berufspraktischen Studienphasen eingesetzt werden«, erläutert Studiengangsleiterin Prof. Dr. Martina Schlüter-Cruse. »Gleichzeitig kommen wir damit dem Anliegen vieler Kooperationspartner:innen nach, die sich eine Mitwirkung bei der Auswahl der Studierenden wünschen und damit die Basis für eine mögliche langfristige Bindung der Studierenden an ihre Einrichtung schaffen möchten.«

    Trotz des neuen Zulassungsverfahrens müssen die Studieninteressierten über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Auch wenn der Ausbildungsvertrag bereits frühzeitig im Jahr geschlossen wird, wird dieser erst mit der Einschreibung an der Hochschule wirksam. Diese erfolgt meist im Zeitraum Juni bis September des jeweiligen Jahres. Mehrfachbewerbungen bei verschiedenen Kooperationspartner:innen der Hochschule sind möglich, die Bewerbungsfristen finden Interessierte auf der Website der jeweiligen Einrichtung.

    Quelle: Hochschule für Gesundheit Bochum, 15.4.2024 · DHZ

    Rubrik: Aus- und Weiterbildung

    Erscheinungsdatum: 18.04.2024