Schwangerschaftsabbruch in Deutschland

Keine schnelle Neuregelung zu erwarten

  • Die Bundesregierung möchte in Ruhe über etwaige Änderungen an der Gesetzeslage zu Schwangerschaftsabbrüchen diskutieren.

  • Nach Vorschlägen einer Expert:innenenkommission zur Liberalisierung des Rechts auf Schwangerschaftsabbrüche sind kurzfristige Neuregelungen durch die Ampel-Regierung nicht zu erwarten. Die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann sprach Mitte April vor Journalisten in Berlin von einem sehr sensiblen Thema, das stark in persönliche Bereiche gehe. Es gelte, unterschiedliche Güter gegeneinander abzuwägen. »Und wir wollen eine Debatte führen, die uns letztlich weiterbringt in dieser Frage und das ist nichts, was man unter Zeitdruck und jetzt machen wir das ganz schnell führen kann.« Das wäre wirklich der falsche Weg.

    Der Expert:innenenbericht sollte jetzt Grundlage sein für eine Debatte, die Politik und Gesellschaft miteinander führten, sagte Hoffmann. Man könne eine längere gesellschaftliche Debatte erwarten. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sei daran gelegen, dass diese Diskussion in ruhiger und sensibler Weise geführt werde. Das sei verbunden mit der Hoffnung, dass in Deutschland eine Polarisierung beim Thema Schwangerschaftsabbruch vermieden werden könne.

    Abbrüche sollten in Deutschland nach Einschätzung einer von der Regierung eingesetzten Expert:innenkommission künftig nicht mehr grundsätzlich strafbar sein. »In der Frühphase der Schwangerschaft (...) sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben«, heißt es in der Zusammenfassung eines Berichts der Kommission. Die Expertinnen und Experten äußern sich darin auch zu den Themen Eizellspende und Leihmutterschaft. Beides hält die Kommission unter bestimmten Umständen für zulässig.

    Quelle: dpa, 15.4.2024 ∙ DHZ

    Rubrik: Schwangerschaft

    Erscheinungsdatum: 17.04.2024