Deutscher Hebammenverband

Neuer Hebammenhilfevertrag – steigende Vergütung

Die Vertragspartner, GKV-Spitzenverband, Deutscher Hebammenverband und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, haben sich geeinigt, die Vergütungen für Leistungen der Hebammenhilfe ab dem 1. April 2024 bis zum Inkrafttreten eines neuen Hebammenhilfevertrages um 5 % zu erhöhen.

Alle Positionsnummern aus dem aktuell gültigen Vergütungsverzeichnis nach Anlage 1.3 zum Hebammenhilfevertrag sowie der „Befristeten Vereinbarung über im Wege der Videobetreuung erbringbare Leistungen der Hebammenhilfe“ vom 30. Mai 2023 werden ab dem 1. April 2024 um 5 % erhöht. 

Die Übergangsvereinbarung sei eine erste Maßnahme, um freiberuflich tätigen Hebammen angesichts der seit Jahren steigenden Lebenshaltungskosten einen finanziellen Ausgleich zu verschaffen und ihren Existenznöten etwas entgegenzusetzen, heißt es aus dem DHV. Damit habe der GKV-Spitzenverband deutlich gemacht, dass er Verständnis für die schwierige wirtschaftliche Lage der Hebammen hätte.

Diese Einigung hat keinen Einfluss auf die Vertragsverhandlungen zum Hebammenhilfevertrag. Auch sind die 5 % kein Vorgriff auf die geforderte Gebührenerhöhung. Aktuell wird weiter verhandelt.

Quelle: DHV, 27.2.2024 ∙ DHZ

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 06.03.2024