Corona-Sondervereinbarung wurde verlängert
Zum 1. Juli 2021 tritt die Fortschreibung der befristeten Vereinbarung über die Leistungserbringung von freiberuflichen Hebammen mit Kommunikationsmedien und Materialmehraufwand in Kraft. Diese wurde in Zusammenhang mit dem Coronavirus nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V erneut verlängert. Die digitale Leistungserbringung ist weiterhin bis zum 30. September 2021 möglich, digitale Kursangebote bis zum 31. Dezember 2021.
Die Vertragspartner.innen streben an, die Vorgaben des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) im Hinblick auf Videobetreuungen in der Hebammenhilfe zeitnah umzusetzen, so dass die befristeten Leistungen zur Videobetreuung in Pandemiezeiten ersetzt werden.
Die vollständige Vereinbarung finden Sie >> hier.
Quelle: Deutscher Hebammenverband e.V., 22.6.2021 ∙ DHZ