Werden GeburtshelferInnen bevorzugt geimpft?
ÄrztInnen und medizinisches Personal sollen nicht gleichermaßen als prioritär für die Impfung gegen Sars-CoV-2 eingestuft werden. Das geht aus dem Entwurf einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hervor.
Eine »sehr hohe« Priorität für eine Impfung hat darin Personal in medizinischen Einrichtungen, das ein besonders hohes Expositionsrisiko hat. Dazu gehören dem Entwurf zufolge das Personal in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von Covid-19-PatientInnen, im Rettungsdienst sowie Beschäftigte aus Bereichen, in denen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (etwa eine Bronchoskopie).
Ebenso mit »sehr hoch« wird die Impfpriorität für das medizinische Personal gesehen, das in engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen steht – etwa in Altenpflegeheime, Stationen für Geriatrie, der Transplantationsmedizin, der Hämatoonkologie, der Geburtshilfe und der Neonatologie.
Die STIKO betont, dass eine Priorisierung »aufgrund begrenzter Impfstoffverfügbarkeit« notwendig sei. Dem Entwurf für die Empfehlungen nach, solle die Impfung zunächst Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19 Erkrankung mitbrächten oder die beruflich entweder besonders exponiert seien oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen hätten. Da die Impfstoffe zumindest initial nicht für Schwangere zugelassen sein werden, sollte in Erwägung gezogen werden, enge Kontaktpersonen von Schwangeren. insbesondere deren PartnerIn. zu impfen, um die Schwangeren indirekt zu schützen, heißt es in dem Papier.
Sobald zusätzliche Impfstoffe in Deutschland zugelassen und verfügbar seien oder neue relevante Erkenntnisse mit Einfluss auf diese Empfehlung bekannt würden, will die STIKO ihre Covid-19-Impfempfehlung aktualisieren und gegebenenfalls die Zielgruppen anpassen. »Die Publikation jeder Aktualisierung erfolgt im Epidemiologischen Bulletin und wird auf der RKI-Webpage bekanntgegeben.«
Die endgültigen Empfehlungen der STIKO sollen im Lauf der 51. Kalenderwoche veröffentlicht werden.
Quelle: aerzteblatt.de, 7.12.2020 ∙ DHZ