Deutscher Hebammenverband e.V./Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

Korrekturen am Gesetzentwurf für die Eins-zu-eins-Betreuung gefordert

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Handlungsbedarf im Bereich der klinischen Geburtshilfe (siehe auch DHZ 9/2020, Seite 4). Ziel ist die Eins-zu-eins-Betreuung von Gebärenden im Kreißsaal. Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) begrüßen dies ausdrücklich, raten aber aus fachlicher Sicht dringend zur Überarbeitung der aktuellen Vorlage.

„Gemeinsam mit den Frauenärztinnen und -ärzten fordern wir nachhaltige und effektive Maßnahmen, die einen klaren politischen Willen zur perspektivischen Verbesserung der unwürdigen Situation in den Kreißsälen zeigen“, sagt Andrea Ramsell, Präsidiumsmitglied im DHV. Prof. Dr. med. Frank Louwen, Vizepräsident der DGGG, moniert: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht geeignet, das strukturelle Problem der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung und die dadurch bestehende personelle Unterversorgung in den Kreißsälen Deutschlands zu lösen.“

Beide Verbände fordern, dass strukturelle Probleme in der Geburtshilfe durch das Gesetz nachhaltig gelöst werden. Das nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ sowie das vom Ministerium in Auftrag gegebene IGES-Gutachten zur Beschäftigungs- und Arbeitssituation von Hebammen müssen dafür berücksichtigt werden. Gemeinsam haben der DHV und die DGGG deshalb eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege vorgelegt.

„Nur eine angemessene Erhöhung der Hebammenstellen und eine Anpassung an die benötigte Betreuungsrelation kann dieses Problem lösen“, betont Prof. Dr. Anton Scharl, Präsident der DGGG. Hier sind die unterschiedlichen Versorgungsstufen im Rahmen der qualitativen Strukturierung (QFR-RL) zu berücksichtigen. Gerade die Perinatalzentren haben einen erhöhten Betreuungsbedarf. Um wirkliche Veränderungen herbeizuführen, sind außerdem eine hier ausgeführte Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Stellenfinanzierung sowie eine grundlegende Veränderung der Finanzierung und Strukturierung für die deutsche Geburtshilfe nötig.

Die Stellungnahme im Detail: > https://bit.ly/2EOdKvU

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung DHV und DGGG e.V., 25.8.2020

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 01.09.2020