Bundesärzte­kamm­er und Bundesministerium für Gesundheit

Leitlinie für Schwangerschaftsabbrüche geplant

  • Für Schwangerschaftsabbrüche soll es künftig eine Leitlinie geben.Das Thema soll zudem fest in die ärztliche Ausbildung integriert werden.

  • Für Schwangerschaftsabbrüche soll es künftig eine Leitlinie geben. Auf die Be­ratung von betroffenen Frauen wird ein ver­stärktes Augenmerk gelegt. Das sieht ein Kon­zept vor, das Bundesärzte­kamm­er (BÄK) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam erarbeitet haben.

    Das Konzept geht auf Pläne zur Reform des Paragrafen 219a zurück, mit dem die Infor­ma­tionen über Schwangerschaftsabbrüche verbessert werden sollten. Das Gesetz ist seit dem 29. März 2019 in Kraft. Die Vizepräsidentin der Bundes­ärzte­kammer, Heidrun Gitter, bezeichnete das Ergebnis als „extrem gelun­gen“. Als ein Baustein des Konzeptes ist eine evidenzbasierte nationalen Leitlinie zum sicheren Schwanger­schaftsabbruch vorgesehen. Koordinieren soll die Arbeit die Deutsche Gesell­schaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Die Arbeit soll mit Mitteln aus dem BMG gefördert werden. Die Leitlinie soll bestehende Empfehlungen der Weltgesundheits­orga­nisation (WHO) zur Thematik „Sichere Schwangerschaftsabbrüche“ einbeziehen.

    Gitter hofft, dass die Leitlinie ÄrztInnen zusätzliche Sicherheit geben kann und dies positive Effekte auf die Zahl der ÄrztInnen hat, die diese Eingriffe vornehmen. Handlungsbedarf sieht das Konzept unter anderem auch in der Ausbildung der ÄrztInnen. Daher solle künftig das Thema Schwangerschaftsabbrüche und die Aufklärung und Bera­tung der Frauen im Studium intensiviert werden. Mit der geplanten Änderung der Appro­bationsordnung für ÄrztInnen (ÄApprO) werde die ÄrztInnen-PatientInnen-Kommunikation künftig ein stärkeres Gewicht in der Ausbildung erhalten.

    Im Studium sollen somit theoretisches Wissen sowie Kommunikations- und Beratungs­kompetenz im Fokus stehen. Die praktische Durchführung eines Abbruchs sei hingegen weiterhin Teil der Weiterbildung. In Bezug auf die Weiterbildung sieht das Konzept einen sogenannten Weiterbildungsplan vor, der als Leitfaden dienen soll. Dieser wird für das Gebiet der Frauenheilkunde und Ge­burtshilfe derzeit erarbeitet und soll Details zum Thema Schwangerschaftsabbruch ent­halten. Bei dem Weiterbildungsplan handle es sich um Musterabläufe für die Weiter­bildung, wie die von den Ärztekammern vorgegebenen Inhalte am besten und sinnvollsten erfüllt wer­den könnten, so Gitter.

    Das Papier von BMG und BÄK sieht darüber hinaus vor, die Fortbildungen zu verbessern. Es sei wichtig, dass allen ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder durch­führen möchten, ein ausreichendes Angebot an Fortbildungen zur Verfügung steht, um die eigenen Kenntnisse und Kompetenzen zu den Methoden fortlaufend weiterentwickeln zu können, heißt es. Das sollen die Fachgesellschaften, Berufsverbände und die Kammern gemeinsam sicherstellen. Gitter betonte, dass es auch „Refresher“-Fortbildungen geben solle, für KollegInnen, die ihr Wissen zum Thema grundsätzlich auffrischen wollten.

    Quelle: aerzteblatt.de, 26.8.2020DHZ

    Rubrik: Medizin & Wissenschaft

    Erscheinungsdatum: 26.08.2020