Leitlinie für Schwangerschaftsabbrüche geplant
Für Schwangerschaftsabbrüche soll es künftig eine Leitlinie geben. Auf die Beratung von betroffenen Frauen wird ein verstärktes Augenmerk gelegt. Das sieht ein Konzept vor, das Bundesärztekammer (BÄK) und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam erarbeitet haben.
Das Konzept geht auf Pläne zur Reform des Paragrafen 219a zurück, mit dem die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verbessert werden sollten. Das Gesetz ist seit dem 29. März 2019 in Kraft. Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Heidrun Gitter, bezeichnete das Ergebnis als „extrem gelungen“. Als ein Baustein des Konzeptes ist eine evidenzbasierte nationalen Leitlinie zum sicheren Schwangerschaftsabbruch vorgesehen. Koordinieren soll die Arbeit die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Die Arbeit soll mit Mitteln aus dem BMG gefördert werden. Die Leitlinie soll bestehende Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Thematik „Sichere Schwangerschaftsabbrüche“ einbeziehen.
Gitter hofft, dass die Leitlinie ÄrztInnen zusätzliche Sicherheit geben kann und dies positive Effekte auf die Zahl der ÄrztInnen hat, die diese Eingriffe vornehmen. Handlungsbedarf sieht das Konzept unter anderem auch in der Ausbildung der ÄrztInnen. Daher solle künftig das Thema Schwangerschaftsabbrüche und die Aufklärung und Beratung der Frauen im Studium intensiviert werden. Mit der geplanten Änderung der Approbationsordnung für ÄrztInnen (ÄApprO) werde die ÄrztInnen-PatientInnen-Kommunikation künftig ein stärkeres Gewicht in der Ausbildung erhalten.
Im Studium sollen somit theoretisches Wissen sowie Kommunikations- und Beratungskompetenz im Fokus stehen. Die praktische Durchführung eines Abbruchs sei hingegen weiterhin Teil der Weiterbildung. In Bezug auf die Weiterbildung sieht das Konzept einen sogenannten Weiterbildungsplan vor, der als Leitfaden dienen soll. Dieser wird für das Gebiet der Frauenheilkunde und Geburtshilfe derzeit erarbeitet und soll Details zum Thema Schwangerschaftsabbruch enthalten. Bei dem Weiterbildungsplan handle es sich um Musterabläufe für die Weiterbildung, wie die von den Ärztekammern vorgegebenen Inhalte am besten und sinnvollsten erfüllt werden könnten, so Gitter.
Das Papier von BMG und BÄK sieht darüber hinaus vor, die Fortbildungen zu verbessern. Es sei wichtig, dass allen ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder durchführen möchten, ein ausreichendes Angebot an Fortbildungen zur Verfügung steht, um die eigenen Kenntnisse und Kompetenzen zu den Methoden fortlaufend weiterentwickeln zu können, heißt es. Das sollen die Fachgesellschaften, Berufsverbände und die Kammern gemeinsam sicherstellen. Gitter betonte, dass es auch „Refresher“-Fortbildungen geben solle, für KollegInnen, die ihr Wissen zum Thema grundsätzlich auffrischen wollten.
Quelle: aerzteblatt.de, 26.8.2020 ∙ DHZ