DHV

Anhörung im Bundestag zur Hebammenausbildung

Der Mitte August von der Bundesregierung veröffentlichte Bericht zu den Evaluationen der Modellstudiengänge der Hebammen und Therapieberufe kommt zu dem Schluss, dass die Hebammenausbildung zukünftig vollständig an Fachhochschulen durchgeführt werden muss. Wie die Umstellung konkret gestaltet werden kann, darum ging es in einer Anhörung am 17. Oktober vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Beraten wurde der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD.

„Wir stimmen mit der Einschätzung der Bundesregierung überein, dass die gesetzlichen Grundlagen zur vollständigen Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen bis zum 18.1.2020 geschaffen werden muss. Dies ist nicht nur eine langjährige Forderung des Deutschen Hebammenverbandes, sondern damit wird auch eine EU-Richtlinie umgesetzt“, sagt Yvonne Bovermann, Beirätin für den Bildungsbereich im Deutschen Hebammenverband (DHV). „Wichtig ist jetzt, dass wir keine Zeit verlieren! Unsere Berufsgesetze, das heißt, das Hebammengesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, müssen zügig angepasst und verabschiedet werden.“

Die Evaluation der bestehenden Modellstudiengänge zeigt, dass diese hervorragend geeignet sind, Hebammen für ihren Beruf auf Hochschulniveau zu qualifizieren. Dringend nötig sind nun gesetzliche Regelungen, die die Durchführung der Lehre und der Prüfungen bereits vor 2020 erleichtern. Bislang besteht durch die Modellklausel eine Doppelbelastung für die Studiengänge und die Studierenden: Es müssen sowohl die berufsschulischen Gesetze als auch die hochschulischen Regelungen eingehalten werden.

Der DHV hält eine lange Übergangsfrist mit dem parallelen Bestehen beider Systeme, des berufsschulischen und des hochschulischen, für problematisch. „Dies würde dazu führen, dass verschiedene Abschlussniveaus bei den Hebammen über Jahre zur Realität werden. Eine solche Situation führt innerhalb der Berufsgruppe zu einem hohen Nachqualifizierungsbedarf und wird in der beruflichen Realität zu Unfrieden führen“, ist Yvonne Bovermann überzeugt.

Um zu erreichen, dass die Ausbildung einer gesamten Berufsgruppe auf hochschulisches Niveau gehoben werden kann, sind weitere gesetzliche Übergangsregelungen erforderlich. Der nachträgliche Erwerb eines akademischen Grades muss erleichtert werden. Außerdem müssten in den Jahren bis 2020 verstärkt Regelungen und Anreize geschaffen werden, um zukünftig Lehre und Forschung in der Hebammenwissenschaft sicherzustellen. Dabei sollte auch die Finanzierung der neuen Studiengänge zeitnah diskutiert werden.

(DHV, 17.10.2016)

Rubrik: Aus- und Weiterbildung

Erscheinungsdatum: 15.11.2016