Betriebskostenpauschale für Geburtshäuser steigt

Geburtshäuser, die durch Hebammen geführt werden, haben für die kommenden drei Jahre finanzielle Planungssicherheit, um Schwangere bei ambulanten Geburten zu betreuen. Nach intensiven gemeinsamen Verhandlungen haben sich die Vertragspartner der GKV-Spitzenverband sowie der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV), der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD) und das Netzwerk der Geburtshäuser auf eine Anhebung der Betriebskostenpauschale verständigt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen neben den eigentlichen Hebammenleistungen im Geburtshaus auch die entsprechenden Betriebskosten für die räumliche und sachliche Ausstattung sowie für eine zusätzliche Personalbereitstellung mit einer Pauschale. Diese steigt ab dem 1. Januar 2019 von derzeit 707 Euro auf 804 Euro pro Geburt. Das bedeutet eine Steigerung um 13,7 Prozent.

Auch Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV, sowie Dr. Christine Bruhn, Vorstand im Netzwerk der Geburtshäuser, und Reinhild Bohlmann, Vorsitzende des BfHD, äußern sich sehr zufrieden über das Ergebnis, das letztlich den Schwangeren zugutekommt.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung, 12.12.2018

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 13.12.2018