BZgA unterstützt Schwangere beim Alkoholverzicht

Jedes Jahr erinnert der Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September an die traurige Tatsache, dass in Deutschland jährlich mehr als 10.000 Kinder mit sogenannten Fetalen Alkoholeffekten (FAE) und über 2.000 Kinder mit dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) auf die Welt kommen.

Das neu entwickelte Rezeptheft „Gesund & lecker hoch zwei“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) liefert zahlreiche interessante Ideen für alkoholfreie Mix-Getränke. Denn weder Schwangere noch stillende Mütter müssen auf leckere Drinks verzichten.

Familie und Freunde können Schwangere in ihrem Entschluss, auf Alkohol zu verzichten, bestärken, indem sie selbst verantwortungsbewusst mit Alkohol umgehen. Partner sollten den Alkoholverzicht ihrer schwangeren Frau während dieser Lebensphase unterstützen, indem sie mit ihr gemeinsam auf Alkohol verzichten und Situationen vermeiden, die ihre Partnerin zum Konsum alkoholischer Getränke verleiten könnten. Die Verantwortung für die gesunde Entwicklung ihres Kindes tragen werdende Eltern gemeinsam.

Um Frauen zu motivieren, während Schwangerschaft und Stillzeit konsequent alkoholfrei zu leben, hat die BZgA im Rahmen ihrer Kampagne „Alkohol? Kenn Dein Limit“ umfassendes Informationsmaterial und Broschüren für Schwangere und ihre Partner entwickelt.

Weitere Informationen und Hilfen für Mütter und Väter bietet außerdem die BZgA-Internetseite http://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/

(BZgA, 8.9.2014)

Rubrik: Schwangerschaft

Erscheinungsdatum: 15.09.2014