Diskussion um Reform des Mutterschutzgesetzes

Mutterschutz für Studentinnen und Schülerinnen?

  • Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen - hier besteht innerhalb der Bundesregierung derzeit noch Uneinigkeit.

  • Mutterschutz in Deutschland bedeutet, dass Arbeitgeber Frauen sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach nicht beschäftigen dürfen. Dieses Mutterschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1952 und wird derzeit reformiert. Ziel ist es, die Autonomie der Frauen zu stärken und den Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu ermöglichen. Zu oft werden Arbeitsverbote für Schwangere ausgesprochen, weil die Arbeitgeber unsicher sind. In vielen Fällen könnten und würden die Frauen auch gerne weiterarbeiten.

    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wünscht sich auch für alle Schülerinnen und Studentinnen grundsätzlich die Schutzfrist von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach. Sie plädiert für einheitliche Regelungen: Der Schutz sollte nicht davon abhängig sein, in welchem Bundesland eine Frau studiert.  Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka versteht nicht, warum auch Schülerinnen und Studentinnen in das Bundesgesetz zum Mutterschutz mit einbezogen werden sollen. Bisher regeln die Schulen und Hochschulen selbst, wie sie mit den Prüfungsregelungen für Schwangere umgehen. Es gäbe hierfür bereits Regelungen, die bezogen auf die individuellen Bedürfnisse der Frauen den von ihnen jeweils gewünschten Schutz böten.

    Aufgrund der Uneinigkeit zwischen den Ministerien wird die Regelung für Schülerinnen und Studentinnen aus der Neubearbeitung vorerst herausgenommen, um die Reform des Mutterschutzgesetzes nicht als Ganzes zu gefährden.

    Eine vernünftige Regelung wäre auch für Hebammenschülerinnen oder Studentinnen wünschenswert.

    (www.abendblatt.de/politik/article207125225/Mutterschutz-fuer-Studentinnen-und-Schuelerinnen-liegt-auf-Eis.html/DHZ)

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 22.03.2016