Recht

Neue Regeln für Schwangerschaftsabbrüche?

  • Die Bundesregierung lässt sich derzeit von einer unabhängigen Expert:innenkommission zur Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen beraten. Es geht dabei um eine Reform des § 218 Strafgesetzbuch.

  • In der Debatte um neue Regeln für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland werden Empfehlungen einer Expert:innenkommission erwartet. Einem Spiegel-Bericht zufolge will eine Arbeitsgruppe unabhängiger Expert:innen der Bundesregierung die generelle Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten zwölf Wochen empfehlen. Das Nachrichtenmagazin bezog sich auf den Abschlussbericht der Kommission, die die Bundesregierung mit der Prüfung dieser Frage beauftragt hatte. Laut Spiegel legen die Expert:innen der Bundesregierung nahe, die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abbrüchen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu überdenken. Offiziell vorgestellt wird der Bericht am 15. April.

    Das Gesundheits- und das Familienministerium wollte den Bericht im Spiegel auf Anfrage zunächst nicht kommentieren und verwies auf eine geplante Vorstellung der Kommissions-Empfehlungen in der kommenden Woche. Das Familienministerium von Lisa Paus (Grüne) erinnerte an die Unabhängigkeit der Expert:innen und die Vertraulichkeit der besprochenen Inhalte.

    Die Bundesregierung hatte die Kommission kurz nach ihrem Amtsantritt eingesetzt. Sie sollte prüfen, ob Schwangerschaftsabbrüche weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt werden sollen. Ein Abbruch ist in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen. Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.

    Die rot-grün-gelbe Bundesregierung hatte bereits im ersten Jahr ihrer Amtszeit eine weitreichende Gesetzesänderung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen auf den Weg gebracht: Sie schaffte den umstrittenen § 219a StGB ab, der zuvor das »Werbeverbot« für Abtreibungen geregelt und immer wieder dazu geführt hatte, dass Ärzt:innen sich strafbar machten, wenn sie öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellten.

    Eine Abschaffung von § 218 StGB wäre noch weitreichender, da er Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich nicht mehr unter Strafe stellen würde.

    Quelle: dpa, 9.4.2024 · DHZ

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 09.04.2024