Nordrhein-Westfalen

Noch nicht klar – Corona-Regeln im Oktober

Schon im September gab es zahlreiche Fragen von Hebammen an den Landesverband, die wissen wollten, wie es ab dem 1. Oktober mit den Corona-Regeln in NRW weitergeht. Bis Ende des Monats setzt das MAGS auf Eigenverantwortlichkeit. Das heißt, es wird empfohlen, Hygienekonzepte beizubehalten bzw. anzupassen. Per Hausrecht und Veranstalter:innenverantwortung können beispielsweise zusätzliche verbindliche Hygienemaßnahmen und Zugangsregelungen festgelegt werden. Eine Maskenpflicht für humanmedizinische Praxen nichtärztlicher Leistungsbringer, Entbindungseinrichtungen etc. ist nicht aufgeführt, wohl aber für Arztpraxen und vergleichbare Einrichtungen.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist hier zu finden.

Für Hebammen bedeutet das konkret: keine Verpflichtung, aber dringende Empfehlung zum Aufrechterhalten von Hygienekonzepten und Schutzmaßnahmen. Sie haben das Recht auf der Seite, wenn sie auf strengere Regeln bestehen.

Wie die Regelungen ab dem 1. Oktober aussehen werden, kann der Landesverband der Hebammen nicht voraussagen. Sie können erst bei Veröffentlichung gesichtet werden.

Das Land NRW bietet einen kostenlosen Newsletter an. Wer sich dort registriert, bekommt automatisch Informationen über neue Gesetze, Erlasse und Verordnungen und damit auch Benachrichtigungen, wenn eine neue Coronaschutzverordnung herausgebracht wurde. Ein Newsletter steht dafür zur Verfügung.

Quelle: Landesverband der Hebammen Nordrhein-Westfalen e.V., 26.9.2022 · DHZ

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 28.09.2022