Deutscher Hebammenverband

»Partielle Berufszulassung gefährdet Sicherheit von Mutter und Kind«

  • Durch das neue Pflegestudiumstärkungsgesetz, welches vorsieht, partielle Berufszulassungen zu erteilen, könnte die Qualität der Betreuung leiden und die Patientinnensicherheit gefährdet sein, warnt der Deutsche Hebammenverband.

  • »Ich bin entsetzt über den leichtfertigen Umgang der Koalition mit der Sicherheit von Mutter und Kind. Mit dem Beschluss des Pflegestudiumstärkungsgesetzes führt die Koalition eine partielle Berufszulassung für den Hebammenberuf ein. Zukünftig dürfen Personen, die für eine vollständige Zulassung als Hebamme den Umfang eines ganzen Studiums nachholen müssten, sich eine partielle Berufszulassung holen. Das ist absurd und aus fachlicher Sicht sogar verantwortungslos«, äußert sich die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) Ulrike Geppert-Orthofer.

    Geppert-Orthofer nimmt dabei Bezug auf das am 19. Oktober verabschiedete Pflegestudiumstärkungsgesetzes, in dessen Artikeln 5 und 6 das Hebammengesetz verändert und erweitert wurde. Konkreter geht es um die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse. Nach aktuellem Beschluss wird mit dem Ziel, dem Personalmangel entgegenzuwirken, eine partielle Berufszulassung erteilt, wenn der im Ausland erworbene Abschluss oder die dort erworbenen Berufserfahrungen denen der Hebamme nur zu Teilen entspricht.

    Die Präsidentin des DHV ist der Meinung, dass jede Frau in Deutschland das Recht auf die Betreuung durch eine voll ausgebildete Hebamme unter der Geburt und im Wochenbett habe. Hier dürfe auf keinen Fall an der Qualität der Betreuung gespart werden. Auch die Begründung des Bundesministeriums, dass aufgrund von Vorgaben der EU eine partielle Berufszulassung ermöglicht werden müsse, befreie den Gesetzgeber nicht von der Pflicht, die Patientinnensicherheit lückenlos zu garantieren.

    Der DHV habe von Anfang an eindringlich gewarnt und konkrete Vorschläge gemacht, wie eine rechtssichere Regelung zur partiellen Berufszulassung aussehen müsse, damit die Sicherheit von Mutter und Kind unter diesen Umständen bestmöglich gewahrt werden könne. »Es ist ernüchternd mit anzusehen, dass die Koalition unsere Warnungen und Vorschläge in den Wind geschlagen hat«, beendet die Präsidentin des DHV ihr Statement.

    Informationen zum Pflegestudiumstärkungsgesetz: > www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PflStudStG_GE_BReg_Kabinett_240523.pdf

    Quelle: DHV, 19.10.23 · DHZ

     

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 25.10.2023