US-Justizministerium

Post darf Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch versenden

  • Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch dürfen in den USA per Post verschickt werden – auch in Bundesstaaten, in denen das Gesetz Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt.

  • Das US-Justizministerium erlaubt den Versand von Medikamenten für den Schwangerschaftsabbruch per Post auch in Bundesstaaten, in denen Abbrüche mit solchen Präparaten verboten sind. Das geht aus einem Rechtsgutachten des Ministeriums hervor, über das US-Medien berichteten.

    Das Bundesgesetz erlaube den Versand, da der Absender der Medikamente nicht wissen könne, ob der Empfänger die Tabletten illegal verwenden werde, so die von der US-Post erbetene Stellungnahme. Das 21-seitige Gutachten sehen Kritiker:innen als Versuch der US-Regierung, den Zugang zu straffreien Abbrüchen zu erleichtern.

    Hintergrund der Kontroverse um die Medikamente ist die Entscheidung des Obersten Gerichts vom Juni 2022, die die Gesetzeslage zum Schwangerschaftsabbruch zurück in die Verantwortung der Bundesstaaten übergab. Seitdem haben mehr als ein Dutzend republikanisch regierte Bundesstaaten restriktive Gesetze erlassen, einschließlich des Verbots medikamentöser Schwangerschaftsabbrüche.

    In dem Rechtsgutachten werden die Medikamente »Mifepriston« und »Misoprostol« ausdrücklich genannt. Diese können jedoch auch bei der Behandlung von Fehlgeburten oder Magengeschwüren verwendet werden. Deshalb würden weder der Absender noch die Postangestellten gegen geltendes Recht verstoßen, wenn sie die Pillen in Bundesstaaten versenden, in denen diese verboten sind, heißt es in dem Gutachten.

    Parallel zum Rechtsgutachten des Justizministeriums hatte die US-Arzneimittelbehörde am 3. Januar 2023 den Zugang zu Medikamenten für den Schwangerschaftsabbruch in den Bundesstaaten erleichtert, in denen sie bislang nur über Kliniken, Ärzt:innen und per Post erhältlich waren. Nun dürfen auch Apotheken »Mifepriston« und »Misoprostol« abgeben, allerdings weiterhin nur gegen Rezept.

    Quelle: aerzteblatt, 6.1.23 · DHZ

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 10.01.2023