Präimplantationsdiagnostik: Uniklinik Münster will Zulassung erstreiten
Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, ist in Deutschland verboten. Der Bundestag hat in einem Gesetz aus dem Jahr 2011 aber Ausnahmen festgeschrieben. Paare mit problematischen Genanlagen können ihre Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstanden sind, mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen. Das aber geht nur in dafür zugelassenen Zentren. Um diese Zulassung gibt es in Nordrhein-Westfalen jetzt Streit.
Das Verwaltungsgericht Münster verhandelt am 28. Februar eine Klage der Uniklinik Münster. Die wehrt sich gegen eine Entscheidung der zuständigen Ärztekammer Westfalen-Lippe. Diese hatte als Zulassungsbehörde einem Zentrum im Ruhrgebiet (Essen/Dortmund) den Zuschlag gegeben und beruft sich dabei auf das NRW-Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik. Im Gesetzestext steht, dass für NRW ein Zentrum zugelassen werden soll. Die Uniklinik hält diese Entscheidung für rechtswidrig und will in ihrem Kinderwunschzentrum auch Präimplantationsdiagnostik anbieten.
PID ist in Deutschland nur erlaubt, wenn aufgrund der genetischen Voraussetzungen der Frau oder des Mannes das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht oder eine schwerwiegende Schädigung des Embryos festgestellt werden soll. Eine Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein prüft auf Antrag, ob diese Vorgaben erfüllt sind.
Das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik in Nordrhein-Westfalen ist seit 2015 in Kraft. 2016 wurden erste Anträge in NRW eingereicht. Laut der zuständigen Ärztekammer Nordrhein wurden im ersten Jahr fünf Anträge gestellt und bewilligt. Seitdem hat sich die Zahl im unteren zweistelligen Bereich eingependelt. 2017 gab es 20 Anträge, die alle bewilligt wurden. 2018 waren es 21 bewilligte Anträge. 2019 wurde von 26 Anträgen einer abgelehnt. Ein Jahr später wurden 2020 von 23 Anträge alle bewilligt.
Nach Angaben einer Sprecherin der Ärztekammer Nordrhein hängt die geringe Anzahl von abgelehnten Anträgen in NRW mit der ausführlichen Beratung im Vorfeld des Antragsverfahrens zusammen. Auffällig ist die hohe Anzahl der Anträge in Süddeutschland. Während es in NRW im Jahr 2020 nur 23 waren, wurden in Bayern 293 Anträge gestellt. Das waren 50 mehr als noch 2019. NRW als bevölkerungsreichstes Bundesland hat bei den eingereichten Anträgen in diesem Vergleichsjahr nur einen Anteil von knapp 8 %. Laut eines im Bundestag vorgestellten Berichts weichen viele Paare in andere Bundesländer oder ins Ausland, etwa nach Belgien oder in die Niederlande, aus. In den Nachbarländern ist keine Ethikprüfung vorgeschrieben.
Neben der Uniklinik Münster hat bislang auch die Uniklinik Düsseldorf einen Antrag auf Zulassung gestellt. Nach Angaben der prüfenden Ärztekammer Westfalen-Lippe wurde dieser Antrag von vor 2019 aber von sich aus wieder zurückgezogen.
PID ist teuer. Allein bei der künstlichen Befruchtung werden in der Regel höchstens drei Versuche hälftig von der Krankenkasse bezahlt. Die Kosten für die PID tragen die Paare alleine.
Quelle: dpa, 20.2.2022 · DHZ