Landgericht Bochum

Prozess gegen Hebamme nach tragischem Tod einer Mutter beginnt

  • Am Landgericht Bochum fand Anfang Juni der erste Verhandlungstag im Prozess gegen eine Hebamme im Fall einer nach der Geburt verstorbenen Mutter statt.

  • Am 11. September 2020 starb eine Mutter nach der Hausgeburt ihres Sohnes. Nun steht die betreuende Hebamme in Bochum vor Gericht: Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung.

    Der erste Verhandlungstag am 7. Juni 2023 vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Bochum beschränkte sich im Wesentlich auf die Anklage: Oberstaatsanwalt Andreas Buschmann verlas seine Anklageschrift, worin er die Hebamme für den Tod einer Frau nach der Hausgeburt ihres zweiten Kindes verantwortlich macht, weil sie den Rettungsdienst zu spät gerufen und auch vorab Risiken nicht beachtet habe.

    Nach der Spontangeburt ihres Sohnes war die 45-jährige Frau am Morgen des 10. September 2020 vor Geburt der Plazenta in einen Schockzustand geraten und hatte reanimiert werden müssen – aufgrund einer atonischen  Blutung, wie Buschmann ausführte. Nachdem sich ihr Zustand nach Verlegung in die Klinik weiter verschlechtert habe, sei die Mutter in eine weitere Klinik verlegt worden, wo ihr ebenfalls nicht habe geholfen werden können. 21 Stunden nach der Geburt, am frühen Morgen des 11. September verstarb die Frau an einem Multiorganversagen nach atonischer Blutung.

    Eine erste Zeugin wurde nach dem Verlesen der Anklageschrift aufgerufen, die Witwe der verstorbenen Frau. Sie übergab dem Vorsitzenden Richter Josef Große Feldhaus für die Ermittlungen relevante medizinische Unterlagen der Verstorbenen, hatte jedoch versehentlich den Mutterpass zu Hause vergessen, der ebenfalls bislang für die Ermittlungen und Gutachten noch nicht vorgelegen hatte. Der Vorsitzende verschob ihre Vernehmung auf einen späteren Termin.

    Weil der Verteidigung erst am Vortag ein umfangreiches Dokument mit medizinischen Unterlagen zu dem Fall zugegangen war und die knappe Zeit nicht ausgereicht hatte, dessen Inhalt aufzuarbeiten, endete der erste Verhandlungstag schon kurz nachdem er begonnen hatte.

    Der Prozess wird bis zum 7. August ausgesetzt. Ab dann sind allerdings bereits zahlreiche Folgetermine festgesetzt, in denen die genauen Umstände geklärt werden sollen, inwieweit die Hebamme Schuld am Tod der Mutter trifft.

    Quelle: Katja Baumgarten/DHZ, 14.6.2023

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 15.06.2023