Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf

Samenspende: Raus aus der Anonymität

  • Ein neues Gesetz soll das Recht der "Spenderkinder" stärken, ihre Herkunft zu erfahren. Ein zentrales Register soll dafür geschaffen werden.

  • „Jeder Mensch hat das Recht zu erfahren, von wem er abstammt“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Deswegen hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Rechtes auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen beschlossen.

    Mit dem Gesetzentwurf und der Einrichtung eines bundesweiten Samenspenderregisters werde das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer Herkunft gestärkt. Zugleich sorge die Regierung für den Schutz der gespeicherten persönlichen Daten, so der Minister. Zur Umsetzung dieses Anspruchs werden die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geschaffen. In diesem Register werden die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen einer Samenspende in Zukunft für die Dauer von 110 Jahren gespeichert.

    Nach Inkrafttreten des Gesetzes kann jede Person, die vermutet mittels einer Samenspende gezeugt worden zu sein, auf Antrag Auskunft aus dem Register über die dort gespeicherten Daten des Samenspenders erhalten

    Durch eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders in diesen Fällen ausgeschlossen. Damit wird der Samenspender insbesondere von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts freigestellt. Das Gesetz benötigt keine Zustimmung durch den Bundesrat. Es soll in der zweiten Jahreshälfte 2018 in Kraft treten.

    (http://www.aktion-meditech.de/services-medien/medi-ticker/politik-aktuell/samenspende-bundesweites-register-geplant/DHZ)

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 31.01.2017