Sachsen-Anhalt

Weniger Anträge auf Finanzhilfe für Kinderwunschbehandlung

In Sachsen-Anhalt sind zuletzt weniger Anträge auf finanzielle Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen gestellt worden. 2023 seien 445 Anträge gestellt und 360 positiv beschieden worden, teilte das Landesverwaltungsamt in Halle auf Nachfrage mit. Im Vorjahr waren 455 von 529 eingegangenen Anträgen genehmigt worden. Zahlen der Jahre 2019 bis 2022 zeigen, dass sich die Förderung in deutlich über der Hälfte der Fälle auf den ersten Versuch der Kinderwunschbehandlung bezog, bei etwa einem Viertel auf den zweiten und bei 10 bis 17 % auf den dritten Versuch, mit Unterstützung der Reproduktionsmedizin schwanger zu werden.

Die maximale Förderung im Einzelfall beträgt den Angaben zufolge je nach Methode und Familienkonstellation zwischen 800 und 1.800 Euro. Die Höhe richtet sich zudem nach den Kosten der Behandlung und danach, ob sich etwa die Krankenkasse auch an den Kosten beteiligt. Die Zahlen zeigen auch, dass zumeist Ehepaare von der Förderung profitiert haben. 2022 waren es den Angaben zufolge 285 Ehepaare und 46 nichteheliche Paare. Gleichgeschlechtliche Paare sind von der Förderung nicht erfasst.

Die Zahl der Geburten insgesamt ist in Sachsen-Anhalt rückläufig. Einer Schätzung des Statistischen Landesamts zufolge wurden 2023 rund 13.500 Kinder geboren. Das wären knapp 1.000 weniger als im Vorjahr und damit ein Minus von 7 %. Damit ist voraussichtlich ein Tiefstand erreicht, der sogar die bisherigen Tiefstände der Jahre 1993 (14.610), 1994 (14.280) und 1995 (14.568 Lebendgeburten) unterschreitet. Die endgültigen Geburtenzahlen sollen im Mai veröffentlicht werden.

Quelle: dpa, 18.1.2024 · DHZ

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 22.01.2024