Brandenburg

Weniger Verdachtsfälle der Gefährdung von Kleinkindern

In Brandenburg sind den Jugendämtern im Jahr 2022 weniger Verdachtsfälle der Gefährdung von Kleinkindern gemeldet worden als ein Jahr zuvor. 2022 gab es nach jüngsten amtlichen Zahlen 854 Verfahren, bei denen eine Kindeswohlgefährdung von Jungen und Mädchen im Alter bis zu sechs Jahren geprüft wurde. Das waren 49 Fälle weniger als im Jahr 2021, wie aus der Antwort des Jugendministeriums in Potsdam auf eine Anfrage aus der Landtagsfraktion der Grünen hervorgeht.

Die Zahl der Verdachtsfälle der akuten Kindeswohlgefährdung verringerte sich im Jahresvergleich um 3 auf 509. Bei 345 Kindern mussten die Jugendämter im Jahr 2022 prüfen, ob eine latente Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. Das waren 46 Fälle weniger als ein Jahr zuvor.

Eine akute Gefährdung besteht dann, wenn ein Kind zum Beispiel bereits erheblich geschädigt ist oder Lebensgefahr besteht. Von einer latenten Kindeswohlgefährdung ist dann die Rede, wenn eine erhebliche Gefahr für ein Kind nicht ausgeschlossen oder sogar mit ziemlicher Sicherheit erwartet wird.

Im Gegensatz zum Rückgang der Verdachtsfälle haben die Inobhutnahmen von Kleinkindern im Jahresvergleich geringfügig zugenommen. 2022 wurden 250 Kinder bis zu sechs Jahren in Pflegefamilien, geeigneten Einrichtungen und betreuten Wohnformen neu untergebracht. Das waren drei Kinder mehr als ein Jahr zuvor.

Quelle: dpa, 10.1.2024 · DHZ

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 10.01.2024